Die Einstellung des von der CDU-Fraktion angestrengten und von der Fraktion Die Linke unterstützten Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht gegen den Oberbürgermeister kommt nicht überraschend. Nachdem die Fraktionen von CDU und Linken im September auf öffentliche Anfragen im Stadtrat erfuhren, dass sich das Verfahren zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung zur Prüfung bei der Landesdirektion befindet, wurde im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau am 4. Dezember 2018 mitgeteilt, dass die Vorlage der Ratsversammlung im Januar 2019 zugeleitet werden wird.

Trotz dieses Wissens – der Fachausschuss wird zudem von der CDU in Person von Frau Dr. Heymann geleitet – reichte die CDU-Fraktion wenige Tage später eine Untätigkeitsklage gegen des Oberbürgermeister und dessen Stadtverwaltung ein.

Hierzu Katharina Krefft, Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Einstellung des Verfahrens war in ihrer Begründung selbst für juristische Laien absehbar. Mehr noch: die CDU-Fraktion hat mit der Mitte Dezember eingereichten Klage dem Steuerzahler wissentlich völlig unnötige Kosten aufgebrummt und das ohnehin schon aufgrund ihrer eigenen jahrelangen misslichen Landespolitik überlastete Rechtssystem zu Gunsten eigener billiger Wahlkampfspielchen missbraucht.

Das destruktive Handeln der CDU-Fraktion zeigt ein inakzeptables Maß an Arroganz gegenüber Verwaltung, Rechtsstaat und Öffentlichkeit. Wir erwarten, dass sich derartige Fälle künftig nicht wiederholen und die CDU-Fraktion die dem Steuerzahler völlig unnötig drohenden Kosten nachweislich aus ihren privaten Einkünften ausgleichen!“

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