Im Rahmen der am 11. und 12. April in Berlin stattfindenden Integrationsministerkonferenz unter dem Motto „Ankommen. Teilhaben. Bleiben. – Integration gemeinsam gestalten“ unterstützt der Freistaat Sachsen eine Vielzahl von Forderungen, die die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund weiter verbessern sollen.

Die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, erklärt im Vorfeld der Konferenz: „Integration ist kein Sprint, sondern ein Marathon, den wir nur gemeinsam erfolgreich absolvieren können. Auch wenn im Moment nicht mehr so viele Geflüchtete nach Deutschland kommen, ist die Integration derjenigen, die im Moment bei uns leben, nach wie vor eine wichtige und dringliche Aufgabe. Und an dieser Stelle brauchen wir einen langen Atem, denn ein Nachlassen in der Integrationspolitik gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ich erwarte mir von der Konferenz klare Signale an den Bund und einen guten fachlichen Austausch.“

Der Freistaat Sachsen unterstützt im Rahmen der Integrationsministerkonferenz folgende Anträge, über die im Laufe der Konferenz diskutiert werden wird:

• Verbesserungen bei der Integrationsberichterstattung. Das Integrationsmonitoring soll um subjektive Indikatoren der kulturellen, sozialen und identifikativen Integration erweitert werden. Bisher liegt der Fokus auf der strukturellen Integration, was in erster Linie der Datenlage (amtliche Statistik) geschuldet ist. Die subjektiven Indikatoren können nur durch Befragungen abgebildet werden. Die antragstellenden Bundesländer (Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen) halten die Erweiterung des Indikatorensets für eine zielführende und integrationspolitisch hilfreiche Erweiterung des Integrationsmonitorings der Länder.

• Migrationsberatung des Bundes nachhaltig stärken. Bedarfsgerechte, kompetente Migrationsberatung besitzt einen hohen Stellenwert und eine besondere gesellschaftspolitische Relevanz. Bund und Länder tragen gemeinsam die Verantwortung für vor Ort funktionierende Angebote und ihre zeitgemäße Weiterentwicklung. Die antragstellenden Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) fordern den Bund nachdrücklich auf, die Mittelausstattung anzupassen.

• Öffnung der Berufssprachkurse nach §45a Aufenthaltsgesetz für „Selbstzahlende“. Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten mit Arbeitsmarktzugang zu verbessern und das berufsbezogene Sprachkursangebot darauf abzustimmen, ist eine dringliche Aufgabe. Der Zugang zu den Sprachkursen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist abhängig vom Herkunftsland und Aufenthaltsgestattung. Verfügbare Kursplätze sollten auch für „Selbstzahlende“ unabhängig vom Aufenthaltsstatus zugänglich gemacht werden. Somit soll die Aussicht auf eine Erwerbstätigkeit nach Erlangung der entsprechenden Sprachkenntnisse gehoben werden. Diesen Antrag unterstützen Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Dieser Antrag, der ebenfalls von Sachsen unterstützt wird, wurde bereits in der Vorkonferenz der Integrationsministerkonferenz einstimmig zur Weiterleitung an den Bund beschlossen:

• Zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe von Migrantinnen und Migranten fördern und stärken. Das freiwillige Engagement von Migrantinnen und Migranten soll sowohl auf individueller als auch auf struktureller Ebene stärker gefördert werden, da Migrantinnen und Migranten im Bereich des freiwilligen Engagements aktuell noch unterrepräsentiert sind.

Die Förderprogramme von Bund und Ländern sollen daher möglichst niedrigschwellig gestaltet und ausgeweitet werden, damit Migrant*innenorganisationen teilhaben können. Wer sich engagiert, gestaltet seine Umgebung aktiv mit. Auch für Migrantinnen und Migranten ist freiwilliges Engagement eine wertvolle Möglichkeit, die Gesellschaft mitzugestalten und ihre Ressourcen und Kompetenzen einzubringen, so sehen es die antragstellenden Bundesländer Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Die Integrationsministerin wird an beiden Tagen vor Ort sein.

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