Hohe Waldbrandgefahr besteht derzeit durch die extrem lang anhaltende Trockenheit und die frühsommerlichen Temperaturen in den Wäldern des Landkreises Nordsachsen. Für die Dübener und Dahlener Heide sowie den Wermsdorfer Wald gelten aktuell die höchsten Waldbrandgefahrenstufen 5 bzw. 4.

Waldbesuchern ist das Betreten des Waldes einschließlich der nichtöffentlichen Waldwege und der zum Reiten ausgewiesenen Wege bei Waldbrandgefahrenstufe 5 verboten. Die öffentlichen Wege und Straßen im Wald dürfen daher nicht verlassen werden.

Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 dürfen die nichtöffentlichen Waldwege genutzt, aber nicht verlassen werden. Aktuelle Angaben zur Waldbrandgefahrenstufe sind unter folgender Internetadresse erhältlich: https://www.mais.de/php/sachsenforst.php

Wie die Untere Forstbehörde in diesem Zusammenhang weiter informiert, ist es ganzjährig verboten, die Waldwege mit Motorfahrzeugen zu befahren. Außerdem darf an den Zufahrten nicht geparkt werden, damit die Feuerwehren und Rettungskräfte im Notfall den Einsatzort zügig erreichen können.

Aufgrund der in den letzten Wochen bereits wiederholt aufgetretenen Brände im Wald sind die Menschen zu extremer Vorsicht und Wachsamkeit aufgerufen. Grundsätzlich ist das Rauchen, Grillen und Entzünden von Lagerfeuern im Wald verboten. Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

Leipziger Zeitung: Wo ein Wille ist … zwei Wahlen stehen vor der Tür

Leipziger Zeitung: Wo ein Wille ist … zwei Wahlen stehen vor der Tür

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar