Die Landesdirektion Sachsen hat die Plangenehmigung für den Ersatzneubau der Kirchenbrücke in Flöha erlassen. Damit verfügt die Stadt Flöha als Vorhabenträgerin über Baurecht.

Im Rahmen des Vorhabens wird das vorhandene Brückenbauwerk – auch Kirchenbrücke genannt – im Zuge der Augustusburger Straße über die Flöha einem kompletten Neubau weichen. Die neue Spannbetonbrücke hat einen größeren Abstand zwischen dem Wasserspiegel und der höher liegenden Kante des Bauwerkes (Freibord). Sie wird sich in der Form an der zweifeldrigen 1879 gebauten Bestandsbrücke mit Mittelpfeiler orientieren.

Ein Ersatzneubau ist einem Umbau vorzuziehen, da die Bestandsbrücke im Hochwasserfall ein Abflusshindernis darstellt. Der zu erwartende Schaden wäre um ein Vielfaches höher als die zu erwartenden Mehrkosten des Ersatzneubaus gegenüber einer Umbaulösung. Bei stark ansteigendem Flusspegel überstaut die Bestandsbrücke gegenwärtig im Bogenstich bis zu zehn Zentimeter und besitzt keinen Freibord.

Daher besteht die Gefahr, dass im Hochwasserfall weitere Teile der Stadt Flöha überflutet werden. Schon bei niedrigerem Hochwasser innerhalb des Stadtkerngebietes stellt das Bauwerk zudem ein Hindernis im Abflussprofil der Flöha dar.

Hintergrund:
Infolge des Hochwasserereignisses 2002 wurde die bereits begonnene Instandsetzung der Kirchenbrücke abgebrochen. Die Brücke wurde in der Folgezeit lediglich mit einem temporären Stahlbrückendeck ergänzt, um die schnelle Wiederherstellung der Befahrbarkeit sicherzustellen.

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