Seitdem bekannt ist, dass die Verbraucherzentrale Sachsen Musterfeststellungsklage gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig führt, stehen die Telefone nicht mehr still. Insbesondere stellen Sparer aus Nordsachsen viele wichtige Fragen.

Kann ich mitklagen, wenn ich früher Kunde der Sparkasse Torgau-Oschatz, der Sparkasse Eilenburg-Delitzsch oder der Sparkasse Eilenburg war? Ich habe die Vertragsunterlagen nicht mehr und meine Filiale hat geschlossen – was tun? Ich habe den Vertrag für die Enkel abgeschlossen – wer muss sich jetzt kümmern? Den Eintrag ins Klageregister traue ich mir nicht zu – wer kann’s?

Wie es geht, welche Unterstützung es gibt, wer sich überhaupt anschließen kann und welche Vorteile die Musterfeststellungsklage hat, erklären die Verbraucherschützer in einer Infoveranstaltung:

Wann: 11.07.2019 – 16 Uhr
Wo: Verbraucherzentrale Torgau, Bäckerstraße 10
Wer: André Fritzsche, Leiter Beratungsstelle Torgau
Madlen Müller, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat im Rahmen der massenhaften Kündigungen der Langzeitsparverträge Prämiensparen flexibel im vergangenen Jahr festgestellt, dass die sächsischen Sparkassen nach Auffassung der Verbraucherschützer jahrelang zu wenig Zinsen ausgezahlt haben – im Durchschnitt 2.500 Euro.

Weil Verhandlungen auf Vorstandseben zu keinem akzeptablen Ergebnis geführt haben, haben die sächsischen Verbraucherschützer den Trumpf der Musterklage gezogen. Dieser vom Gesetzgeber neu geschaffenen Option können sich alle Betroffenen anschließen, ohne Prozesskosten, mit geringem Aufwand und Risiko.

Für eine rechtssichere Beteiligung bietet die Verbraucherzentrale in Torgau im Rahmen der Beratung die Anmeldung ins Klageregister zum Preis von 40 Euro an. Anmeldungen zur Veranstaltung sind immer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr unter 0341-696 29 29 möglich.

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