Umweltminister Thomas Schmidt hat das Artenschutzprogramm für das Birkhuhn (lat. Tetrao tetrix) im Freistaat Sachsen in Kraft gesetzt. Das Programm ist insbesondere auf die Sicherung und Wiederherstellung der Lebensräume dieser europaweit vom Aussterben bedrohten und in Deutschland streng geschützten Art gerichtet. Bevorzugte Lebensräume des Birkhuhns sind niedrige, lichte Wälder, Randbereiche von Mooren sowie Kahlflächen und Heidegebiete, in denen gerade Wald heranwächst.

„Für das Birkhuhn gilt dasselbe, wie für alle Wildtiere. Nur, wenn ihre Lebensräume ausreichend vorhanden sind, kann die Art überleben. Allerdings erfordert das speziell beim Birkhuhn in unserem Teil des Erzgebirges Kompromisse“, so der Minister. „Es klingt paradox: nur weil es dem Wald durch den sauren Regen der 1980er Jahre schlecht ging, bekam das Birkhuhn einen idealen Lebensraum. Dank gewaltiger Anstrengungen geht es dem Wald im Erzgebirge wieder besser. Das war eine gute Entwicklung, für das Birkhuhn aber wurde der Platz damit eng. Darauf müssen wir heute reagieren.“

Das Artenschutzprogramm sieht daher unter anderem vor, dass um die heute genutzten Balzplätze herum Lebensräume zur Brut und Aufzucht der Jungen erhalten oder gestaltet werden. Dies wird in fünf bereits bestehenden Vogelschutzgebieten (SPA) umgesetzt, die auf dem Kamm des Erzgebirges zwischen Altenberg und der Region an der Grenze zwischen dem Westerzgebirge sowie dem Vogtland liegen und die insgesamt mehrere hundert Hektar umfassen. Dort werden für das Birkhuhn entsprechende Lebensräume gesichert. Dazu sind stellenweise deutliche Durchforstungen erforderlich, bis hin zu kleinräumigen Kahlflächen.

„Ein Großteil der in Frage kommenden Flächen liegt im sächsischen Staatswald. Es ist deshalb Aufgabe unseres Staatsbetriebes Sachsenforst, diese wichtige Naturschutzaufgabe auf der Grundlage des nun geltenden Artenschutzprogramms umzusetzen. Dies wird in Abstimmung mit örtlichen Arbeitsgruppen geschehen, in die alle relevanten Akteure eingebunden sind, insbesondere Vertreter der Forstbezirke, der Unteren Naturschutzbehörden sowie von Naturschutzverbänden, die sich bislang bereits für das Birkhuhn engagiert haben“, so der Minister.

Im Rahmen der Umsetzung wird regelmäßig zu prüfen sein, inwieweit Freiflächen, die zum Beispiel durch Sturm, Schneebruch oder Schädlingsbefall entstanden sind, in das Artenschutzprogramm einbezogen werden können. Ein gemeinsames jährliches Monitoring der Birkhuhnbestände wird zeigen, welchen Erfolg die umgesetzten Maßnahmen haben und an welchen Stellen weitere Maßnahmen erforderlich werden. Das Artenschutzprogramm hat eine Laufzeit von zehn Jahren.

Da in Sachsen nur etwa zehn Prozent der Birkhühner des Erzgebirges lebt, sieht das Artenschutzprogramm auch eine enge Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik vor.

Hintergrundinformation:

Nach einem durch großflächige Rauchschäden im Erzgebirgswald bedingten Bestandshoch der Birkhühner zu Beginn der 1990er Jahre ist der Bestand seitdem rückläufig. Gegenwärtig leben im sächsischen Erzgebirge etwa 50 Birkhühner und im tschechischen Erzgebirge 500. Deutschland und die Tschechische Republik tragen entsprechend der Europäischen Vogelschutzrichtlinie gemeinsam Verantwortung für den Erhalt der Birkhühner im Erzgebirge.

Infolge der Aufforstung der Rauchschadflächen finden die Birkhühner immer weniger geeigneten Lebensraum für sich und ihren Nachwuchs. Das Artenschutzprogramm soll in ausgewählten Bereichen möglichst optimale Biotopstrukturen für das Birkhuhn sichern. Dazu wird an den geeigneten Stellen ein lichter und vielgestaltiger Mischwald mit eingebetteten Lichtungen und Balzplätzen entstehen, der auch Stürme und Dürren gut überstehen kann.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar