Seit Mitte Juni können sich Betroffene einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig anschließen. „Davon haben mittlerweile schon mehr als 500 Kunden Gebrauch gemacht“, sagte Madlen Müller, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale. „Wir freuen uns über den großen Zuspruch der Verbraucher. Das nächste Ziel ist die Tausender-Marke.“ Jede Woche melden sich Sparer zur Musterklage gegen die Sparkasse Leipzig an.

Im dem Verfahren geht es um die Berechnung von Zinsnachzahlungen aus langjährigen Prämiensparverträgen. Diese wurden in den 1990er und 2000er-Jahren durch die Sparkassen im großen Stil mit ihren Kunden abgeschlossen. In den Verträgen wurden variable Zinsen vereinbart. Wie genau diese berechnet werden sollten, war erst ab 2006 in Neuverträgen genauer geregelt.

Seit 2003 hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen verschiedene Zinsanpassungspraktiken von Banken für unwirksam erklärt. Die Urteile betrafen aber immer nur Einzelfälle. Mit der nun beim Oberlandesgericht Dresden eingereichten Musterfeststellungsklage sollen die Ansprüche aller betroffenen Kunden der Sparkasse Leipzig geklärt werden. Darüber hinaus rechnet die Verbraucherzentrale Sachsen damit, dass das Urteil auch Auswirkung auf andere Sparkassen haben wird.

Verbraucher können sich beim Bundesamt für Justiz kostenlos für das Verfahren anmelden. Dann wirkt eine Entscheidung in dem Verfahren auch für sie selbst. Die Verbraucherzentrale bietet den Betroffenen eine Berechnung der individuellen Ansprüche und Hilfe bei der Anmeldung an.

Mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden rechnet die Verbraucherzentrale Sachsen im nächsten Jahr. Sollte der Fall bis zum Bundesgerichtshof gehen, dürfte die endgültige Entscheidung 2021 fallen.

Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterfeststellungsklage

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