Beim Referat für Gleichstellung können noch bis zum 30. September 2019 die Fördermittelanträge für Projekte im Bereich Chancengleichheit gestellt werden. Finanziell unterstützt werden Veranstaltungen, Publikationen und Aktionen, die helfen, Chancengleichheit durchzusetzen und geschlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen. Vereine, Verbände und Initiativen mit Sitz in Leipzig können die entsprechenden Anträge stellen, wenn sie sich in diesen Bereichen engagieren.

Das Referat für Gleichstellung berät gerne bei der Antragstellung – dies wird insbesondere dann empfohlen, wenn die Fördermittelanfrage erstmals erfolgt. Interessenten sollten hierfür vorab einen Beratungstermin vereinbaren.

Die Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann sowie die Antragsformulare, die zwingend zu benutzen sind, sind online abrufbar unter www.leipzig.de/frauen. Die Unterlagen müssen mit rechtsverbindlicher Unterschrift spätestens am 30. September 2019 eingegangen sein. Verspätet eingereichte Formulare können nicht berücksichtigt werden, weshalb empfohlen wird, den Fristbriefkasten am Personaleingang des Neuen Rathauses zu nutzen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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