Landwirte sollen sich künftig mit bezahlbaren Versicherungen gegen witterungsbedingte Schäden und Ertragsausfälle absichern können. Dafür hat sich gestern (8. November 2019) Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt im Bundesrat ausgesprochen. Der Freistaat hatte gemeinsam mit Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht.

»Die Situation des vergangenen Jahres hat deutlich gezeigt, das unsere Landwirte durch den Klimawandel immer größeren Risiken ausgesetzt sind, die bei nicht wenigen Betrieben schon existenzbedrohend waren. Bund und Länder haben für diese Fälle gemeinsam rund 340 Millionen Euro bereitgestellt, um die Betriebe vor der Insolvenz zu retten«, so der Minister.

»Die tatsächlichen Schäden durch die Dürre waren aber sogar noch viel höher. Denn sie erfasst nicht die Verluste, die andere Betriebe hatten, die sich noch aus eigener Kraft helfen konnten oder mussten. Fakt ist: Wir müssen die Betriebe in die Lage versetzen, solche Situationen ohne staatliche Notprogramme zu überstehen. Auch wenn das Jahr 2019 ein wenig besser für die Landwirtschaft war, dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren, dass solche schlechten Jahre für die Betriebe immer wieder eintreten können – sogar mehrmals nacheinander.«

Neben der Unterstützung bei agrotechnischen Maßnahmen der Betriebe – dazu gehören zum Beispiel Investitionen in Hagelschutznetze oder Bewässerungs- und Frostschutzsysteme -, ist der gemeinsame Antrag auf Instrumente gerichtet, die das finanzielle Risiko mindern, wenn es trotz solcher Vorsorgemaßnahmen zu Schäden und Ertragsausfällen kommt. Dazu gehören zum einen bezahlbare Versicherungslösungen gegen Klima- und Witterungsrisiken. Zum anderen aber auch steuerliche Anreize, für schwierige Jahre Rücklagen zu bilden.

»Selbstverständlich bleibt es dabei, dass dies das ureigenste Interesse der Betriebe selbst und damit auch ihre eigene Aufgabe ist«, so Schmidt weiter. »Allerdings muss der Staat die Rahmenbedingungen so gestalten, dass eine ausreichende Vorsorge und Absicherung auch betriebswirtschaftlich für die Unternehmen machbar ist. Deshalb ist es geboten, die Prämien für solche Versicherungen nicht noch durch hohe Steuern zu verteuern. Für Schäden aus Dürre und Trockenheit sollte darum künftig ein ermäßigter Steuersatz gelten, so wie es bereits jetzt schon für Risiken aus Hagel, Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen der Fall ist.«

Darüber hinaus soll es für entsprechende Versicherungen einen Prämienzuschuss insbesondere dort geben, wo bisher kein für die Betriebe wirtschaftlich tragbares Versicherungsangebot am Markt ist oder Wettbewerbsunterschiede innerhalb der EU bestehen. Diese Zuschüsse sollen von Bund und Ländern gemeinsam über die Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« finanziert werden. Die Zuschüsse sollten sich auf den zur Absicherung existenzgefährdender Risiken notwendigen Versicherungsumfang beschränken und eine angemessene Selbstbeteiligung beinhalten. So soll eine ausreichende Marktdurchdringung erreicht werden.

Hintergrund

Versicherungssteuer:

Die Höhe der Versicherungssteuer, deren Einnahmen dem Bund zufließen, ist im Versicherungssteuergesetz (VersStG 1996) geregelt. Ihre Höhe richtet sich nach der Art des versicherten Risikos. Während für die Schadrisiken Hagel, Sturm, Starkregen und Überschwemmungen ein ermäßigter Steuersatz von 0,03 Prozent der Versicherungssumme seit 2013 angewendet wird, gilt für das Risiko Dürre (Trockenheit) bisher ein Steuersatz von 19 Prozent der Versicherungsprämie.

Zuschüsse zu Versicherungsprämien:

Erfahrungen aus anderen EU-Ländern zeigen, dass eine breite Absicherung dann zu erreichen ist, wenn Versicherungsprämien bezahlbar sind und eine ausreichende Marktdurchdringung gewährleistet ist. So gibt es in Österreich bereits seit langer Zeit staatlich unterstützte Versicherungen für Ackerkulturen, Grünland, Obst- und Weinbau sowie Gartenbau. Dieses Modell führt dort dazu, dass der Staat keine Zahlungen nach Schadensfällen leisten muss, um Existenzbedrohungen abzuwenden.

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