Zur morgigen Landtagssitzung behandelt das Parlament neben Personalentscheidungen auch zwei inhaltliche Punkte. Die Linksfraktion fordert ein Karenzzeitgesetz (Drucksache 7/681) und ein Parlamentsinformationsgesetz (Drucksache 7/588).

Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Rico Gebhardt, der auch Rechtspolitischer Sprecher ist: „Auch diese Regierung weckt bei ihrem Amtsantritt Erwartungen hinsichtlich eines neuen Umgangs von Regierung und Opposition. Bisher war es die Regel, dass Vorschläge der Opposition kategorisch abgebügelt werden. Wir starten nun mit zwei Gesetzesvorschlägen in die neue Wahlperiode, die der Koalition ein Signal der Veränderung ermöglichen – zumal die begehrten Veränderungen auch Teil des Koalitionsvertrages sind.

CDU, Grüne und SPD haben vereinbart: ,Unsere Regierungsarbeit werden wir transparenter gestalten und insbesondere die Kontrollfunktion des Parlaments z.B. durch frühzeitige Informationen stärken.‘ Dafür sind konkrete Regelungen nötig, die unser Gesetzentwurf enthält. Die Regierung soll das Parlament noch frühzeitiger und umfangreicher über geplante Initiativen, insbesondere Gesetzesinitiativen, Staatsverträge, Verwaltungsabkommen und Bundesratsangelegenheiten unterrichten müssen. Inspiration dazu kommt auch von der CDU-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns, die 2004 ein solches Gesetz vorschlug. Der Landtag kontrolliert die Regierung – das ist aber nur möglich, wenn Waffengleichheit bei Informationen besteht.

Im Koalitionsvertrag ist ferner vereinbart, ,eine Karenzzeitregelung für Mitglieder der Staatsregierung‘ einzuführen, ,die im Einzelfall greifen soll‘. Auch dafür legen wir einen Vorschlag vor, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Falls Stanislaw Tillich. Er ist heute Aufsichtsratsvorsitzender der Mitteldeutschen Braunkohlengesellschaft und dürfte als Regierungschef sowie Vorsitzender der Kohlekommission mindestens seine Chancen auf den Posten erhöht haben.

Künftig sollen frühere Regierungsmitglieder eine neue Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes der Staatskanzlei anzeigen müssen, solange sie noch nicht länger als 24 Monate aus dem Amt ausgeschieden sind. Ein unabhängiges Gremium soll eine Empfehlung abgeben, ob sie genehmigt werden sollte. Im Einzelfall soll sie ganz oder teilweise untersagt werden, wenn öffentliche Interessen beeinträchtigt werden könnten. Für diese Beschränkung, die maximal 24 Monate dauern soll, ist eine Kompensation vorgesehen. Über eine Beschränkung soll der Ministerpräsident entscheiden. Wir haben uns bei dem Gesetzentwurf von der Initiative der Grünen-Fraktion aus der letzten Wahlperiode inspirieren lassen (Drucksache 6/16866).“

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