Trägerwechsel Kindertagestätte „Am Grimmaer Schwanenteich“: Der Stadtrat Grimma beschloss die Aufhebung des zwischen der Großen Kreisstadt Grimma und der Volkssolidarität Leipziger Land/Muldental e.V. bestehenden Vertrages zur Betreibung der Kindertagesstätte „Am Grimmaer Schwanenteich“ zum 31.01.2020.

Dazu wird im beiderseitigen Einvernehmen ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen. Zudem stimmte der Stadtrat Grimma dem Abschluss eines Betreibervertrages für die Kindertagesstätte „Am Grimmaer Schwanenteich“ zwischen der Großen Kreisstadt Grimma und der AWO Kinderwelt gemeinnützige GmbH in Grimma zu.  Die Verwaltung wurde ermächtigt, eventuell notwendig werdende redaktionelle Änderungen am Vertrag vorzunehmen, sofern dies erforderlich werden sollte.

Der Betreibungsvertrag aus dem Jahr 1995 hätte noch eine Laufzeit bis zum 31.12.2021. Die Vertragsparteien sind übereingekommen, diesen Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen zum 31.01.2020 zu beenden.

Nach den Regelungen des § 9 des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes sollen Kindertagesstätten vorrangig durch einen Träger der freien Jugendhilfe betrieben werden. Ist ein solcher nicht vorhanden, hat die Kommune die Trägerschaft zu übernehmen.

Die Verwaltung hatte deshalb für die Kindertagesstätte „Am Grimmaer Schwanenteich“ die in Frage kommenden freien Träger angeschrieben. Nach ursprünglich zwei Interessenbekundungen hat ein Träger diese zurückgezogen. Mit der AWO haben Gespräche stattgefunden, in deren Ergebnis nun dem Stadtrat der beiliegende Betreibervertrag zum Beschluss vorgeschlagen wird. Die AWO betreibt in der Großen Kreisstadt Grimma bereits mehrere Kindertagesstätten, die Erfahrungen sind positiv.

Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiter für Schulen Soziales und Kultur.

Finanzierung von außerplanmäßigen Ausgaben zur Endabrechnung des Bund-Länder-Programmes “Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete” (StWENG) Maßnahme “Grimma Süd und West” der Stadt Grimma, Zuwendungsbescheide vom 1994 bis 2001

Es informierte Dirk Hahmann, Amtsleiter Tiefbauamt.

Der Stadtrat beschloss die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 44.885,40 Euro für die Rückzahlung von Fördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“ (StWENG). Die Finanzierung erfolgt aus

Mehreinzahlungen der Gewerbesteuer. Alle zur Maßnahme StWENG gehörenden Rechnungen wurden zur Prüfung bzw. Abrechnung eingereicht und vollständig anerkannt. Die Rückzahlung erfolgt zinsfrei.

Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Großen Kreisstadt Grimma

Es informierte Grit Naujoks, Amtsleiterin Amt für Finanzen.

Der Stadtrat beschloss die Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung, rückwirkende zum 1.1.2019.

Der Stadtrat beschloss im Jahr 2013 die Zweitwohnungssteuersatzung, welche zum 01.01.2014 in Kraft getreten ist. Auf Grundlage dieser werden seit 2014 Zweitwohnungen im Stadtgebiet erfasst und besteuert.

Im Rahmen eines Besteuerungsverfahrens hat sich ein Steuerschuldner nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens im Jahr 2017 an die Landesdirektion Sachsen gewandt. Außerdem wurde der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages (ebenso erfolglos) angerufen. Es wurde beanstandet, dass von einer Steuererhebung nur Eigentümer von Wochenendhäusern ohne Mitgliedschaft in der betreffenden Kleingartenanlage betroffen seien, was zu einer Benachteiligung führe.

Das Landratsamt Landkreis Leipzig forderte die Stadt Grimma zur Nachbesserung der Zweitwohnungssteuersatzung auf, da die Auslegung und Anwendung nicht mit § 2 der Zweitwohnungssteuersatzung vereinbar sei. Bei der Satzungsänderung fand die aktuelle Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes Berücksichtigung. Die Änderungen haben lediglich die von der Kommunalaufsicht geforderte klarstellende Funktion. An den Grundsätzen der Steuererhebung ändert sich nichts. Die rückwirkende Satzungsänderung zum 01.01.2019 ist möglich, da durch die Änderungen eine Schlechterstellung Einzelner gegenüber der bislang wirksamen Zweitwohnungssteuersatzung nicht erfolgt.

Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Breitbandausbau nach Sonderaufrufen Schulen und Krankenhäuser sowie Gewerbe- und Industriegebiete

Es informierte Helga Preissler, Amtsleiterin Haupt- und Personalamt.

Der Stadtrat beschloss den Bau- und die Finanzierung eines Glasfasernetzes für die Gewerbe- und Industriegebiete sowie für die Schulen und Krankenhäuser.

Ziel ist es, ein nachhaltiges sowie zukunfts- und hochleistungsfähiges Breitbandnetz in untervorsorgten Gewerbe- und Industriegebieten, welche derzeit nicht durch ein NGA-Netz (Next Generation Access Network) versorgt sind und in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren kein NGA-Netz errichtet wird, eine Versorgung mit mindestens einem Gigabit/s symmetrisch zu ermöglichen. Zudem soll Schulen und Krankenhäuser, die in einem grundsätzlich bereits versorgten Gebiet liegen und dabei selbst über keine NGA-Versorgung verfügen, mindestens eine Versorgung von einem Gigabit/s symmetrisch ermöglicht werden.

Finanziert werden die Kosten von rund 1.450.000 Euro aus der Bundesförderrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Freistaates Sachsen.

Neues Feuerwehrfahrzeug für Großbothen

Es informierte Katrin Werner, Amtsleiterin Ordnungsamt.

Der Stadtrat stimmte dem Gesamtzuschlag zum Kauf von fünf Tanklöschfahrzeugen 4000 für Los 1 (Fahrgestell und Aufbau) in Höhe von 1.649.967,10 Euro und Los 2 (Beladung) in Höhe von 157.618,26 Euro für die Firma Albert Ziegler, Memminger Straße 28, 89537 Giengen/Brenz zu. Vorbehaltlich der Entscheidung der Stadt- und Gemeinderäte der beteiligten Kommunen erteilte der Stadtrat Grimma den Auftrag zur Lieferung des Tanklöschfahrzeuges 4000 für die Ortsfeuerwehr Großbothen unter dem Vorbehalt des widerspruchslosen Fristablaufs an die Firma: Albert Ziegler aus Giengen/Brenz für eine Angebotssumme von 377.383,57 Euro. Die Eigenmittel für die Stadt Grimma betragen 120.000 Euro.

Die Gemeinden Frohburg, Groitzsch, Neukieritzsch und Grimma haben eine Sammelbeschaffung für fünf Tanklöschfahrzeuge (TLF 4000) gemeinsam durchgeführt. Es erfolgte eine gemeinsame Ausschreibung. Die Gemeinde Neukieritzsch ist federführend und ist ermächtigt den Gesamtzuschlag für alle fünf Fahrzeuge an das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Fahrgestell, Aufbau und Beladung sind bei allen Fahrzeugen gleich. Die Stadtverwaltung Grimma erteilt den Auftrag für das Tanklöschfahrzeug Großbothen für alle optionalen Punkte im Leistungsverzeichnis wie z.B. Garantieverlängerung.

Rechtsverordnung zur Festlegung verkaufsoffener Sonntage im Gebiet der Großen Kreisstadt Grimma für das Jahr 2020

Der Stadtrat beschloss die Rechtsverordnung über die Festlegung verkaufsoffener Sonntage im Gebiet der Kreisstadt Grimma für das Jahr 2020.

Die Gemeinden können abweichend vom Ladenöffnungsgesetz die Öffnung von Verkaufsstellen im Gemeindegebiet aus besonderem Anlass an jährlich vier Sonntagen zwischen 12.00 und 18.00 Uhr durch eine Rechtsverordnung gestatten. Diese verkaufsoffenen Sonntage 2020 wären:

·         Frühlingsfest zum Europäischen am 05. April 2020 Kunsthandwerkertag
·         30. Grimmaer Stadtfest am 27. September 2020
·         Handwerkliche Produktschau am 08. November 2020
·         Adventsmarkt in Grimma am 29. November 2020

Die Aufgrund regionaler Ereignisse festgelegten zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage 2020 wären:

·         Blütenfest in Dürrweitzschen am 10. Mai 2020 für die Verkaufsstelle und den Hofladen im Ortsteil Dürrweitzschen
·         Grimmaer Weihnachtsmarkt am 13. Dezember 2020 für Verkaufsstellen in der Innenstadt von Grimma, Markt und angrenzende Straßen

Bei der Festlegung von vier Sonntagen jährlich sowie einem weiteren aufgrund von besonderen regionalen Ereignissen ist das Kalenderjahr maßgeblich. Bei der Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage wurde den Gewerbetreibenden die Möglichkeit gegeben Vorschläge zu unterbreiten. Gemeinsam wurde mit dem Gewerbeverein, dem PEP, OBI und der Genossenschaft die Vorschläge beraten und abgestimmt.

Widmung Teil der Hauptstraße Großbothen

Der Stadtrat beschloss die Widmung der Hauptstraße Flurstück 27/3 und 320/3 der Gemarkung Großbothen als beschränkt öffentlicher Weg nach sächsischen Straßengesetz. Der Weg ist aufgrund des Bodenordnungsverfahren (Lagerhallen, Traktorengaragen und Werkstatt in Großbothen, Hauptstraße) als eigenständiges Flurstück neu entstanden. Daher ist die Aufnahme in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Grimma erforderlich.

Umstufung Teil des Bahndamms Wagelwitz

Der Stadtrat beschloss die Umstufung des Feldweges „Bahndamm Wagelwitz“ in einen beschränkt öffentliche Weg. Der Bahndamm in Wagelwitz soll ein Teil des neu entstehenden Mulde-Elbe Radweges werden.

Verkauf von Grundstücken

o   An der Trift, Nerchau:

Der Stadtrat stimmte dem Verkauf des Grundstücks Grimma, Nerchau, An der Trift der Gemarkung Nerchau, Flurstück 522/12 zu. Der Kaufpreis beträgt 85.410 Euro.

Erwerber des Grundstücks ist die RUBA Hausbau GmbH aus Leipzig. Der Erwerber ist Eigentümer des nebenliegenden, nachbarlichen Grundstücks Gemarkung Nerchau. Beide Flächen sollen zur Entwicklung eines Eigenheimstandorts verwendet werden. Der Verkauf an den Erwerber ist daher als Komplettierung zu sehen; mithin auf eine Ausschreibung daher verzichtet wurde. Der Verkauf erfolgt oberhalb des Bodenrichtwert.

Der Stadtrat stimmt dem Verkauf der Grundstücke Grimma, Pöhsig, Zum Gewerbegebiet 9+13 der Gemarkung Pöhsig, Flurstück 176/10 und Teil von Flurstück 176/13 zu.

Der Kaufpreis beträgt 87.850 €.

Erwerber der Grundstücke ist Herr Uwe Schiller, Finkenstraße 3, 47495 Rheinberg, Betriebssitz Grimmaer Landstraße 10, Pöhsig, 04668 Grimma.

o   Zum Gewerbegebiet 9+13, Pöhsig

Der Stadtrat stimmte dem Verkauf der Grundstücke Grimma, Pöhsig, Zum Gewerbegebiet 9+13 zu. Der Kaufpreis beträgt 87.850 Euro. Der Erwerber plant eine Lagerung von ungefährlichen Flüssigdünger in Form von Melasse als Nebenprodukt aus der Milchproduktion (mit Bio-Zulassung für Düngemittel, kein Gefahrengut, kein Störfallbetrieb, nitratfrei, geruchsneutral). Die Lagerung soll in überdimensionierten Luftballons (17 x 13 m, 300 m³) erfolgen, welche vertieft in einer Art Lagune ohne Halle o.ä. oder flach auf dem Boden lagern. Der Dünger ist u.a. für die Obstland-AG und die hiesigen Agrarbetriebe gedacht. Der Verkauf erfolgt zum vollen Bodenrichtwert.

o   Kirschweg 10, Dürrweitzschen

Der Stadtrat beschloss den Verkauf des Grundstücks Kirschweg 10 in Dürrweitzschen, mit einer Größe von 778 qm zu einem Kaufpreis von 28.800 Euro.  Die Erwerber möchten das Grundstück zum Zwecke des gemeinsamen Hausbaues von der Stadt Grimma käuflich erwerben.

Veräußerung ehem. Großküche Mutzschen ohne Photovoltaikanlage Obere Hauptstraße 33

Der Stadtrat beschloss den Verkauf des Grundstücks „ehem. Großküche Mutzschen“, Obere Hauptstraße 33, Mutzschen, 04668 Grimma zu einem Kaufpreis von 1,00 Euro.

Erwerber ist der Verein Stadt und Schloß Mutzschen e.V.

Der Erwerber hat eine Teilungsvermessung zur Bestimmung der zu erwerbenden Fläche auf eigene Kosten in Auftrag gegeben. Derzeit ist die Nutzung des Objektes „ehem. Großküche Mutzschen“ aufgrund von bautechnischen Mängeln im Zusammenhang mit den Erfordernissen aus dem baulichen Brandschutz untersagt.

Von Seiten des Bauordnungsamtes (Landkreis Leipzig) wurde auf die Notwendigkeit von Abstandsflächen und Brandschutzabständen sowie deren Sicherung mittels Dienstbarkeiten hingewiesen. Weiterhin wurde das Erfordernis der Abgrenzung der „ehem. Großküche Mutzschen“ und „Feuerwehr Mutzschen“ durch eine Brandwand an der Grundstücksgrenze festgestellt. Die Kosten der bautechnischen Abgrenzung werden durch den Erwerber getragen.

Zur jeweiligen künftigen eigenständigen Nutzung des Grundstücks „ehem. Großküche Mutzschen“ und „Feuerwehr Mutzschen“ sind Medientrennungen der Ver- und Entsorgung zu vollziehen. Die entstehenden Kosten werden hier durch den Erwerber getragen.

Im Rahmen der Veräußerung sind diverse Dienstbarkeiten zu Gunsten der Stadt Grimma (z.B. Nutzung zweiter Rettungsweg von Feuerwehr Mutzschen durch die ehem. Großküche Mutzschen) und zu Lasten der Stadt Grimma (z.B. Fensterrechte, Rettungs- und Krankenwageneinsatzrechte) zu vergeben.

Hierbei ist eine nördliche Fläche von 457 qm als Nutzung für die Jugendfeuerwehr Mutzschen als Übungs- und Dienstplatz im Rahmen eines Pachtvertrags zu sichern. Die Pacht wird in Anerkennung des symbolischen Kaufpreises mit 145,33 €/a auf 25 Jahre nicht erhoben (Wertstellung 3.633,25 €).

Die weiterhin gegenseitig zu gebenden Dienstbarkeiten rechtfertigen die Differenz zwischen dem Verkehrswertgutachten und dem Kaufpreis.  Die Dachfläche für die Photovoltaikanlage wird von dem Verein Stadt und Schloß Mutzschen e.V. an die Stadtwerke Grimma verpachtet. Eine entsprechende Pachtvereinbarung zwischen den Stadtwerken Grimma und dem Verein Stadt und Schloß Mutzschen e.V. ist in der Feinabstimmung.

Es wird eine Investitionsverpflichtung in Höhe von 99.999 € auf 10 Jahre vereinbart. Bei kontinuierlicher Verpflichtung ist ein Betrag von 9.999 €/a angestrebt.  Ausgehend von dem Beginn der gemeinnützigen Nutzung ab dem Jahr 2021 wird eine Prüfung der Investitionsverpflichtung im siebten Jahr durchgeführt (70 % der Investitionssumme). Ein Heimfall kann bei Überprüfung der Investitionsverpflichtung angetragen werden.

Bei Auflösung des Vereins Stadt und Schloß Mutzschen e.V. fällt das Objekt „ehem. Großküche Mutzschen“ kostenfrei in das Eigentum der Stadt Grimma.  Im Fall der Veräußerung des Objektes an Dritte wird eine Mehrerlösklausel nach den allgemeinen Regeln vereinbart. Der Grundstücksverkauf steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Landratsamt Landkreis Leipzig, Rechtsaufsichtsbehörde.

Aufstellung eines Bebauungsplans Nr.105 der Stadt Grimma “Wohngebiet An der Trift, Nerchau”

Der Stadtrat beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplans für das geplante Wohngebiet An der Trift Nerchau in der Rathenaustraße. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,75 ha und soll als Wohngebiet festgesetzt und entwickelt werden.

Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB mit der RUBA Hausbau GmbH abzuschließen, der die Übernahme der Kosten für die Planung regelt. Wegen des erkennbaren Mangels an verfügbaren Baugrundstücken und der zunehmenden Nachfrage ist die Ausweisung neuer Wohngebiete auch in Nerchau dringend erforderlich. Mit dem Bebauungsplan soll auf der unbebauten Fläche südlich der Fa. Naundorf Reisen Baurecht für ca. elf Baugrundstücke zur Errichtung von Einfamilienhäusern geschaffen werden. Die Kosten für den Bebauungsplan sowie die Kosten für die Erschließung des Gebietes werden von der RUBA Hausbau GmbH getragen.

Straßennamen für Wohngebietsstraßen Rappenbergsiedlung

Der Stadtrat beschloss für die zu errichtenden Wohngebietsstraßen in Grimma, am Rappenberg, 1. Bauabschnitt (BA) als neue Straßennamen „Fliederweg“ (im Anschluss Kiefernweg in Richtung Süden) und „Holunderweg“ (Abzweig vom Brauereiweg in Richtung Süden mit südlicher Abgrenzung des Plangebietes bis „Fliederweg“). Für die entstehenden Wohnhäuser sind Anschriften festzulegen. Die vorhandenen Straßennamen im Gebiet, z. B. Kiefernweg, Erlenweg, Kastanien- und Ahornweg wurden beachtet und Namen von Sträuchern bzw. kleiner Bäume zur Namensgebung vorgetragen.

Aufstellung des Bebauungsplans “Wohnbebauung Tanndorfer Straße, Kössern”

Der Stadtrat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 101 „Wohnbebauung Tanndorfer Straße, Kössern“. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke auf eine Fläche von ca. einen Hektar. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vertreter der Eigentümer der Flurstücke abzuschließen, der die Übernahme der Kosten für die Planung regelt. Aufgrund der zunehmenden Nachfrage nach bebaubaren Grundstücken ist die Ausweisung eines neuen Wohngebietes auch in Kössern erforderlich.

Da es sich hierbei um einen Bebauungsplan zur Zulässigkeit von Wohnnutzung im Anschluss an bzw. zwischen bereits vorhandener Wohnbebauung („siedlungsnaher Außenbereich“) handelt und die Plangebietsgröße bei ca. 1 ha liegt, kommt das sogenannte beschleunigte Verfahren zur Anwendung. Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für ca. 7 Baugrundstücke für die Errichtung von Einfamilienhäusern geschaffen werden.

Die zukünftig mögliche Bebauung soll sich dabei an der vor Ort bereits vorhandenen Bebauung orientieren, mit freistehenden und maximal zweigeschossigen Einfamilienhäusern. Die erforderlichen Stellplätze werden auf den privaten Grundstücken angeordnet, so dass eine Beeinträchtigung des näheren Umfeldes und der Tanndorfer Straße durch den ruhenden Verkehr ausgeschlossen werden kann. Um darüber hinaus eine Beeinträchtigung des Verkehrsflusses auf der Tanndorfer Straße zu vermeiden, werden für die sieben Grundstücke insgesamt nur vier Zufahrten vorgesehen.

Das Plangebiet liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Thümmlitzwald-Muldental“. Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, das Areal als Wohnstandort zu entwickeln. Eine Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet ist daher erforderlich. Das Ausgliederungsverfahren wird parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

 

 

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