Im Jahr 2020 stehen den sächsischen Gemeinden insgesamt 166 Millionen Euro in den Bund-Länder-Programmen der »Städtebauförderung« und dem »Investitionspakt Soziale Integration im Quartier« zur Verfügung. Das sächsische Kabinett hat den beiden entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund heute (11. Februar 2020) zugestimmt.

Die jährlich abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen sind die Grundlage für die Bereitstellung umfangreicher Finanzhilfen für die Städtebauförderung und die soziale Integration im Quartier. Der Bund stellt dem Freistaat Sachsen im Rahmen dieser Verwaltungsvereinbarungen für den Zeitraum 2020 bis 2024 Bundesmittel in Höhe von insgesamt 87 Millionen Euro zur Verfügung. Der Freistaat Sachsen leistet eine Kofinanzierung in Höhe von rund 79 Millionen Euro.

»Wir können die Städtebauförderung weiterhin auf hohem Niveau fortführen und unsere Gemeinden bei ihren städtebaulichen Anpassungsbedarfen unterstützen«, sagte Staatsminister Thomas Schmidt. »Die neue Programmausgestaltung ermöglicht eine baukulturell anspruchsvolle Städtebauförderung insbesondere in städtischen und ländlichen Räumen mit erhöhtem Anpassungsbedarf. Das stärkt die Attraktivität der Gemeinden und leistet einen Beitrag zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse.«

Die Herausforderungen der Gemeinden liegen insbesondere im Erhalt von lebendigen und identitätsstiftenden Ortskernen, im Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel, in bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Infrastrukturen aber auch der Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben sowie die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die Vereinbarungen mit dem Bund eröffnen den sächsischen Gemeinden zudem weitere Gestaltungsspielräume.

Mit den Mitteln der Städtebauförderung und des Investitionspakts können Gebäude saniert, städtische Plätze neu gestaltet, Grün- und Freiflächen ausgebaut, Familienzentren, Kindertagesstätten oder Freizeittreffs für Jugendliche geschaffen werden. Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung wurde weiterentwickelt und neu strukturiert.

Künftig stehen den sächsischen Gemeinden drei umfassende anstelle der bisherigen sechs kleinteiligen Programme zur Verfügung. Die Finanzhilfen des Bundes werden ab dem Jahr 2020 auf die Programme »Lebendige Zentren«, »Sozialer Zusammenhalt« und »Wachstum und nachhaltige Erneuerung« verteilt.

Die Bundes- und Landesmittel verteilen sich im Freistaat Sachsen insgesamt wie folgt:

Städtebauförderung (hälftig Bund und Land):
»Lebendige Zentren«: 58,872 Mio. Euro
»Sozialer Zusammenhalt«: 39,248 Mio. Euro
»Wachstum und nachhaltige Erneuerung«: 56,908 Mio. Euro

Investitionspakt Soziale Integration: 11,328 Mio. Euro (9,44 Mio. Euro Bund / 1,888 Mio. Euro Land)

Gesamtsumme: 166,356 Mio. Euro

Diese Maßnahmen werden mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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