Staatliche Monitoringprogramme helfen, einen Überblick zu bestimmten Tierseuchen im Wildtierbereich zu erhalten, die eine potentielle Gefahr für Haus- und Nutztiere und z. T. den Menschen darstellen. Im Wesentlichen geht es um die Afrikanische Schweinepest, die Klassische Schweinepest, die Aujeszkysche Krankheit, Brucellose, Salmonellose, Tollwut und Aviäre Influenza.

Gesammelt werden Proben von erlegtem oder tot aufgefundenem Schwarzwild und Wildvögeln sowie von verhaltensauffälligen oder verendeten Füchsen/Marderhunden/Waschbären und dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) zugeleitet. Für diese Unterstützung sei den Jägerinnen und Jägern nochmals herzlich gedankt!

Afrikanische Schweinepest und Klassische Schweinepest sind Krankheiten, von denen nur Schweine befallen werden können. Sie sind für den Menschen vollkommen ungefährlich sind, aber wegen der seuchenhaften Verlaufsformen eine enorme Bedrohung für die Hausschweinebestände.  Darüber hinaus ist Deutschland anerkannt frei von beiden Tierseuchen, was durch Monitoringproben bei Wild- und Hausschweinen belegt werden muss.

2019 wurden insgesamt 3.323 Blutproben (2018: 2.611), 59 Bluttupfer (2018: 23) und 33 Organproben (2018: 38) eingesandt. Es gab in allen Proben keine Hinweise auf eine Infektion mit Afrikanischer Schweinepest oder Klassischer Schweinepest.

Die Aujeszkysche Krankheit (“Pseudowut”) ist ebenfalls für den Menschen selbst ohne Bedeutung, kann jedoch bei Schweinen zu schweren Krankheitsverläufen führen. Für infizierte Hunde und Katzen endet sie stets tödlich. Weil die Krankheit in erster Linie durch infiziertes rohes Fleisch übertragen wird, wird dringend darauf hingewiesen, keine rohen Fleischabfälle vom Wildschwein an Hunde oder Katzen zu verfüttern.

Die Hausschweinebestände sind als offiziell frei von Aujeszkyscher Krankheit anerkannt, unter den Wildschweinen gibt es jedoch seit Jahren eine relativ stabile Anzahl von infizierten Tieren. Daher ist es erforderlich, die seuchenhygienischen Grundanforderungen an eine Schweinehaltung stets einzuhalten, um den Eintrag in die Hausschweinepopulation zu verhindern. Von 2.407 Blutproben aus dem Jahr 2019 ergaben 855 Proben ein nicht negatives Ergebnis (= Nachweisrate von Antikörpern bei 36%, vgl. 2018 = 35%).

Die Brucellose ist eine bakteriell bedingte Erkrankung, die auch auf den Menschen übertragen werden kann, z. B. durch Kontakt oder durch Inhalation infektiösen Materials. Personen, die sich mit der Schlachtung und Verarbeitung von Tieren und Tierkörpern beschäftigen, wie beispielsweise Jäger, sind besonders gefährdet. Die Krankheit kommt wegen der erfolgreichen Bekämpfung bei Haustieren nur noch ausnahmsweise vor, darf jedoch nicht völlig in Vergessenheit geraten.

In 653 von 1.677 auswertbaren Blutproben wurden Antikörper gefunden (= Nachweisrate bei 39%, vgl. 2018 = 24%). Da dieser Test jedoch im Vergleich zur Aujeszkyschen Krankheit unspezifischer ist, bedeutet das Ergebnis nur, dass allgemein mit den Erregern bei Wildschweinen gerechnet werden muss. Der Erreger selbst wurde in keiner der eingesandten Organproben nachgewiesen.

Salmonellose ist eine bakteriell bedingte Erkrankung von Mensch und Tier. Ein positiver Erregernachweis in Organen führt zum Verwurf des geschossenen Wildschweins. Der Erreger wurde einmal nachgewiesen.

Neben den Wildschweinuntersuchungen gibt es regelmäßige Untersuchungen auf die auch für Menschen gefährliche Tollwut, für die ebenfalls eine Anerkennung der Seuchenfreiheit Deutschlands besteht. 2019 wurden drei Füchse und eine Fledermaus vorgelegt, alle Tiere wiesen einen negativen Befund auf.

Daneben werden Füchse auch auf Staupe untersucht, zwei Tiere wiesen dabei ein positives Ergebnis auf. Dieses Ergebnis wiederholt sich regelmäßig, sodass von einer entsprechenden Verbreitung in der Fuchspopulation ausgegangen werden muss und Hundehaltern daher dringend zur Schutzimpfung geraten wird.

Beim passiven Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring konnten zwei tot aufgefundene Wildvögel untersucht und für das aktive Monitoring vier erlegte Vögel beprobt werden, alle mit negativem Befund.

Hinweis auf auffällige Wildtiere oder tot aufgefundene Wildschweine

Im Fall von Auffälligkeiten bei Wildtieren ist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA), Telefon 03433 2501 zu informieren.

Außerhalb der Geschäftszeiten ist das LÜVA um die Uhr und auch sonn- und feiertags über die Telefonnummer der Rettungsleitstelle Leipzig zu erreichen (0341/ 55 00 44 000).

Für die Meldung tot aufgefundener Wildschweine können Sie außerdem die Tierfund-App (https://www.tierfund-kataster.de/ bzw. in den App-Stores) nutzen, die den Fundort an uns übermittelt.

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