Es gibt Dinge, da helfen auch jedes Jahr erneute Belehrungen und Warnungen durch die Verwaltung nicht. Wie beim Füttern wilder Tiere. Fast alle wissen, dass man wilde Tiere auch in der Stadt nicht füttern darf. Aber einige bringen es augenscheinlich nicht übers Herz, das zu unterlassen. Eine Tatsache, die im September die Freibeuter aufgriffen und fragten, ob man das nicht mit großen Aufklärungsschildern klären könnte.

„Viele Menschen erfreuen sich daran, an einem schönen Tag Enten und Schwäne am Teich zu füttern. Dass das Füttern die Tiere krank machen und sie sogar töten kann, ist ihnen nicht bewusst. Das oftmals verwendete Brot macht das Wasser faulig und entzieht ihm den für die Tiere wichtigen Sauerstoff“, hatte die Freibeuter-Fraktion formuliert.

„Dauerhaft auf der Homepage der Stadt Leipzig und in den Wintermonaten in der Presse weist das Umweltamt darauf hin, dass die Fütterung der Tiere nicht notwendig sei. Informationsschilder an geeigneten Standpunkten (z. B. Brücken, die über Flüsse oder Teiche führen, See-Ufer, sowie Liegewiesen und Bänke an Tümpeln, Teichen bzw. Seen) in der Stadt sollen die Spaziergänger zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass das Füttern der Tiere nicht im Sinne des Tierwohles ist und auch zulasten der Natur geht.

Da es in der Sache nicht darum geht, dem Menschen etwas zu verbieten, sondern darum, das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten, sollen daher unbedingt auch weitergehende Informationen verfügbar gemacht werden, warum ein solches Verbot zur Gesundheit der Tiere beiträgt. Diese Informationen sollen vor Ort verfügbar sein.“

Da musste auch das Umweltdezernat nicht lange überlegen. Die Idee ist einfach richtig.

Nur für die Umsetzung hat man wieder so ein paar Bedenken. Nicht ganz unwesentliche.

„Die Intention und die Ziele der Antragsteller sind nachvollziehbar. Demzufolge ist abzuwägen, ob das Aufstellen von Schildern das richtige Mittel der Wahl ist“, heißt es jetzt in der Stellungnahme des Dezernats.

Das dann auch erklärt, warum so ein sinnvoller Gedanke vielleicht eben doch nicht funktioniert. In Leipzig gibt es ja nicht nur wilde Tiere, sondern auch freilaufende Vandalen, die nichts, aber auch wirklich nichts heil lassen, was im öffentlichen Raum herumsteht.

„Die Intention der antragstellenden Fraktion ist grundsätzlich nachzuvollziehen, denn unbestritten ist das Füttern von Wasservögeln weder notwendig noch sinnvoll. Im Gegenteil, es ist eine Gefahr für die Gesundheit der Vögel“, stellt das Dezernat fest. Und geht dann auf die Probleme ein: „Das Aufstellen von Schildern zum Fütterungsverbot hat sich jedoch in der Vergangenheit nicht bewährt. Die Schilder fielen schon nach kurzer Zeit dem Vandalismus zum Opfer.“

Das heißt: Es wird teuer, solche Schilder aufzustellen. Sie werden von diversen Kraftprotzen zerstört. Und je mehr man davon aufstellen würde, umso mehr Schaden würde entstehen. Das Dezernat: „Ein flächendeckendes Aufstellen und Unterhalten der Schilder im Stadtgebiet ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich.“

Und noch ein Problem gibt es, wie das Dezernat feststellt: „Ein Aufstellen von Hinweisschildern an besonders stark frequentierten Standorten erscheint grundsätzlich als eine geeignete Maßnahme zur weiteren Aufklärung. Hieraus ergibt sich aber die Problematik, dass dies dem Bürger suggeriert, dass bei Fehlen der Beschilderung an anderen Standorten eine Fütterung der Wasservögel erlaubt sein könnte.“

Bleiben also die Informationsquellen, die von Vandalen nicht zerstört werden können, die aber auch von Menschen, die mit Hingabe wilde Tiere füttern möchten, nicht angesteuert werden.

„Seitens der Stadt Leipzig wird bereits entsprechend über das Fütterungsverbot informiert und damit die Aufklärung der Bevölkerung bereits praktiziert (Internetauftritt auf der Seite der Stadtverwaltung Leipzig, Medienpräsenz, Flyer etc.). Unterstützend bringen sich auch Umweltorganisationen ein. Zudem werden in der Erläuterungsbroschüre zur Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig Hinweise zur Problematik der Fütterung von wildlebenden Tieren sowie deren Auswirkungen gegeben“, so das Umweltdezernat.

„Diese ist unter https://www.leipzig.de/news/neue-erlaeuterungsbroschuere-zur-polizeiverordnung abrufbar.“

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