Sachsens Kultusminister Christian Piwarz begrüßt den heutigen Beschluss der Kultusministerkonferenz. „Unsere Kritik am einseitigen Vorgehen von Schleswig-Holstein hat gefruchtet. Der gemeinsam gefasste Beschluss der Kultusministerkonferenz zeigt, dass der Bildungsföderalismus funktioniert. Wir wollen kein Notabitur. Diese Einigkeit in der Kultusministerkonferenz ist enorm wichtig“, stellte Kultusminister Christian Piwarz klar.

Sachsens Schülerinnen und Schüler könnten sich darauf verlassen, dass die Abiturprüfungen abgelegt werden können. „Derzeit gehen wir von einem geplanten Verlauf der Prüfungstermine aus. Sollte sich daran etwas ändern, werden wir aller Schülerinnen und Schüler rechtzeitig darüber informieren. Wir lassen die Schüler nicht im Stich“, so Piwarz.

Der Kultusminister wies darauf hin, dass angesichts der Corona-Krise in Sachsen bereits verschiedene Szenarien entwickelt wurden, um den sächsischen Schülern keine Nachteile entstehen zu lassen. „Wir sichern den Schülern eine der Situation angemessene Prüfungsdurchführung zu, um ihnen nach der Schule alle Wahlmöglichkeiten zu erhalten. Schulabschlüsse sind ein Leben lang vorzuweisen. Niemand soll darum fürchten, den Schulabschluss später nicht anerkannt zu bekommen – sei es von künftigen Arbeitgebern oder den Universitäten.

Die Kultusministerkonferenz hat heute folgenden Beschluss gefasst:

1. Die Kultusministerkonferenz bestärkt ihren Beschluss vom 12. März 2020, wonach die Länder die erreichten Abschlüsse des Schuljahres 2019/20 auf der Basis gemeinsamer Regelungen gegenseitig anerkennen werden.

2. Sie betont, dass alle Schülerinnen und Schüler keine Nachteile aus der jetzigen Ausnahmesituation haben werden und dass sie noch in diesem Schuljahr ihre Abschlüsse erwerben können.

3. Die Prüfungen, insbesondere die schriftlichen Abiturprüfungen, finden zum geplanten bzw. zu einem Nachholtermin bis Ende des Schuljahres statt, soweit dies aus Infektionsschutzgründen zulässig ist. Schülerinnen und Schüler müssen eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung erhalten. Die Prüfungen können auch in geschlossenen Schulen stattfinden, sofern es keine entgegenstehenden Landesregelungen gibt.

4. Die Länder können ausnahmsweise auf zentrale Elemente aus dem Abituraufgabenpool verzichten und diese durch dezentrale Elemente ersetzen.

5. Zum heutigen Zeitpunkt stellen die Länder fest, dass eine Absage von Prüfungen nicht notwendig ist. Die Länder stimmen sich eng in der KMK über das weitere Vorgehen ab.

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