Auch wenn bislang nur wenige Firmen direkt von den Auswirkungen der Corona-Infektionswelle betroffen sind, sind die Verantwortlichen und Betroffenen in der sächsischen Wirtschaft zunehmend besorgt – meist haben sie Probleme mit Zulieferern und Partnern im Ausland.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig: »Wir haben unsere bestehenden Förderprogramme darauf hin geprüft, ob sie im Krisenfall ausreichen würden. Derzeit sind wir gut aufgestellt, damit unseren sächsischen Unternehmen keine dauerhaften Schäden entstehen. Fortlaufend wird die Lage neu bewertet, um gegebenenfalls mit gesonderten Programmen helfend eingreifen zu können. Derzeit gibt es dafür aber noch keine Veranlassung.«

Jede Branche mache sich momentan Gedanken darüber, wie ihre Lieferketten aussehen, wie und welche Kundenströme betroffen sind und was das Virus für sie und die konkrete Arbeit im Unternehmen bedeutet. Dulig: »Das nehmen wir als Wirtschaftsministerium sehr ernst. Daher begrüße ich, dass der Koalitionsausschuss im Bund heute Nacht beschlossen hat, das Kurzarbeitergeld so zu flexibilisieren, dass wir im Fall der Fälle schnell reagieren können und so Arbeitsplätze sichern. Davon profitiert auch und vor allem unsere kleinteilige sächsische Wirtschaft.«

Demnach haben nun schon Unternehmen einen Anspruch auf Kurzarbeiter-Regelung, wenn allein 10 Prozent der Belegschaft von Arbeitsausfällen betroffen sind. Bislang lag die Grenze bei einem Drittel. Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit voll erstattet. Zudem müssen erkrankte Arbeitnehmer sich nicht ihre Überstunden oder Arbeitszeitkonten anrechnen lassen, was bislang üblich war.

Martin Dulig: »Dies sind alles Maßnahmen, welche gerade unseren kleinen und mittelständisch geprägten Unternehmen helfen werden. Zumal auch Zeitarbeitskräfte explizit in diese Lösung einbezogen sind.« Der Freistaat selbst steht mit seinen Förderinstrumenten – über die Sächsische Aufbaubank – zur Verfügung. »Diese Programme können gezielt aufgestockt werden, wenn es notwendig ist. Wir haben unsere Erfahrungen während der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2009 oder in den Zeiten der Hochwasser gemacht – wir waren damals und sind auch heute in der Lage, schnell zu reagieren.«

Sollten sächsische Unternehmen um Hilfe anfragen, stehen die bekannten und bewährten Fördermöglichkeiten (bspw. zinssubventionierte Liquiditätshilfedarlehen, staatliche Bürgschaften etc.) zur Verfügung, um ggf. wegen Lieferengpässen oder Zahlungsausfällen entstehende Liquiditätsschwierigkeiten zu überbrücken. Ansprechpartner dafür ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank.

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