Albrecht Pallas, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum angedachten Schutz von Mietern bei Mietschulden: „Die Pläne der Bundesregierung, angesichts der Corona-Pandemie Mieter vor Kündigung zu schützen, sind das richtige Signal in dieser Zeit. Viele Menschen können derzeit ihrer Arbeit oder ihrem Gewerbe nicht nachgehen oder müssen in Kurzarbeit. Da ist es wichtig, die Grundbedürfnisse zu sichern“, so Albrecht Pallas.

„Auch hier gilt der Satz: Wohnen ist kein Luxus. Es wäre nur konsequent, einen befristeten Kündigungsschutz zu beschließen. Wer wegen der Corona-Krise seine Miete nicht zahlen kann, soll nicht gekündigt werden dürfen. Ich baue bei einer solchen Maßnahme auf die Einsicht der Vermieter. Das wäre gelebte Solidarität.“

Hintergrund: Laut Medienberichten gibt es eine Gesetzesvorlage der Bundesministerien für Justiz, Inneres sowie Wirtschaft. Danach soll Mietern wegen Mietschulden nicht gekündigt werden dürfen. Gelten solle das für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibe aber im Grundsatz bestehen. Das Gesetz könnte bereits in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden.

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