„Berufskraftfahrer leisten gerade in den vergangenen Tagen eine unglaublich wichtige Arbeit. Sie sind derzeit unbedingt nötig, um die Lieferketten aufrechtzuerhalten und die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger gerade in der jetzigen Situation sicherzustellen. Die aktuellen Auflagen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf Grund der Corona-Pandemie, dürfen aber nicht dazu führen, dass die Bedürfnisse des täglichen Lebens wie Essen, Schlafen und Hygiene in den notwendigen Pausen nicht mehr möglich sind“, so Wirtschaftsminister Martin Dulig.

Damit insbesondere Berufskraftfahrer, die zur Aufrechterhaltung der Lieferketten täglich im Einsatz sind, ihre gesetzlichen vorgegebenen Ruhezeiten unter menschenwürdigen Bedingungen auch einhalten können, hat der Freistaat Sachsen die Betreiber der Autobahnraststätten von Tank + Rast und Betreiber privater Autohöfe gebeten, das im Rahmen der aktuellen Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen mögliche Angebot aufrecht zu erhalten.

Tankstellen dürfen geöffnet haben. Der Verkauf in den Tankshops ist nach wie vor möglich. Auch wenn Gastronomiebetriebe wie Bistros und Restaurants für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben, ist die Abgabe von Speisen und Getränken to-go weiterhin möglich. Dies sollten die Betreiber der Raststätten berücksichtigen und entsprechend auch nutzen. Auch WC- und Duschbereiche können und sollen geöffnet haben. Darüber hinaus sind Übernachtungsmöglichkeiten für Geschäftsreisende nach wie vor möglich.

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