Damit insbesondere Berufskraftfahrer, die zur Aufrechterhaltung der Lieferketten täglich im Einsatz sind, ihre gesetzlichen vorgegebenen Ruhezeiten unter menschenwürdigen Bedingungen auch einhalten können, hat der Freistaat Sachsen die Betreiber der Autobahnraststätten von Tank + Rast und Betreiber privater Autohöfe gebeten, das im Rahmen der aktuellen Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen mögliche Angebot aufrecht zu erhalten.
Tankstellen dürfen geöffnet haben. Der Verkauf in den Tankshops ist nach wie vor möglich. Auch wenn Gastronomiebetriebe wie Bistros und Restaurants für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben, ist die Abgabe von Speisen und Getränken to-go weiterhin möglich. Dies sollten die Betreiber der Raststätten berücksichtigen und entsprechend auch nutzen. Auch WC- und Duschbereiche können und sollen geöffnet haben. Darüber hinaus sind Übernachtungsmöglichkeiten für Geschäftsreisende nach wie vor möglich.