Nach offiziellen Angaben ist die Versorgung mit Lebensmitteln auch während der aktuellen Corona-Pandemie uneingeschränkt sicher. Der Lebensmitteleinzelhandel ist aktuell nicht von eingeschränkten Öffnungszeiten oder Schließungen betroffen. Neben dem stationären Handel bieten die Lebensmittelketten und andere Vermarkter Lieferservices an, so dass Verbraucher auch im eigenen Zuhause ausreichend versorgt werden können. Einkäufe und Vorratshaltung sollten daher mit Augenmaß betrieben werden.

„Das Hamstern von kiloweise Mehl, Zucker, Nudeln & Co. ist aus unserer Sicht nicht nötig“, sagt Dr. Birgit Brendel, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Auch ein solidarisches Verhalten gegenüber Verwandten und Bekannten fortgeschrittenen Alters oder mit Vorerkrankungen ist geraten: Hier könnten Lebensmitteleinkäufe mit übernommen werden, um das Ansteckungsrisiko zu reduzieren. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, nach Möglichkeit außerhalb der Stoßzeiten einkaufen zu gehen.

Unabhängig von Covid-19 empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe einen kleinen Vorrat an Lebensmitteln vorzuhalten. Der Vorratskalkulator bietet Unterstützung, um für eine entsprechende Personenzahl und Dauer gewappnet zu sein. Dies kann in der aktuellen Situation durchaus für Verbraucher wichtig sein, die sich in häuslicher Quarantäne befinden oder die gesundheitlich beeinträchtigt sind. Bereits erkrankte Personen sollten vorsorglich Lebensmittellieferdienste nutzen oder private Einkaufshilfe suchen.

Bei der Vorratshaltung sollte man einige grundsätzliche Aspekte berücksichtigen. „So banal es klingt, aber es sollten nur Lebensmittel eingelagert werden, die man gern isst und nur so viel, wie man in einem bestimmten Zeitraum aufessen kann“ so Brendel.

Gleichfalls sollte das Mindesthaltbarkeitsdatum der Produkte beachtet werden. Damit vermeidet man Lebensmittelverluste aufgrund abgelaufener Haltbarkeit und aus Überdruss.

Die Lagerbestände sollten gut kontrolliert werden und die „ältesten“ Lebensmittel immer zuerst verzehrt werden. Sind kühle Lagermöglichkeiten vorhanden, halten sich auch frische Wintergemüse wie Möhren, Kohl, Porree oder rote Beten. Äpfel müssen getrennt gelagert werden, da sie Ethylen abgeben, das die Reifung anregt und damit anderes Obst schnell verderben lässt. Normales Trinkwasser aus der Leitung ist als Getränk gut geeignet.

Amtliche Verfügung wegen Coronavirus: Auch Gaststätten, Friseursalons und Baumärkte schließen

Amtliche Verfügung wegen Coronavirus (20. März 2020): Auch Gaststätten, Friseursalons und Baumärkte schließen

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar