Juliane Nagel, Sprecherin der Linksfraktion für Wohnungspolitik, erklärt: „In Zeiten der Corona-Pandemie verschärfen sich soziale Schieflagen. Besonders betroffen sind Soloselbstständige, Menschen mit geringen Einkommen und kleine Unternehmen. Ein zentrales Element im Kampf gegen die Pandemie ist der Rückzug in die eigenen vier Wände. Deshalb muss jetzt sichergestellt werden, dass alle ihre Wohnung behalten können und wohnungslose Menschen einen Rückzugsraum bekommen. Wir teilen die Forderung der sächsischen Bundestagsabgeordneten Caren Lay nach einem schnellen Soforthilfeprogramm.“

„Das Bundesjustizministerium will Mieterinnen und Mietern besonderen Kündigungsschutz gewähren, damit Mietschulden, die in der Pandemiezeit entstehen, nicht zum Wohnungsverlust führen. Der Wohnungsverlust darf auch später nicht passieren!

Hilfreich wäre es zudem, jetzt dem Beispiel Österreich zu folgen (§§ 1104 und 1105 ABGB) und eine Regelung ins Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen, wonach die Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses zumindest bei Gewerberäumen entfällt, wenn das Objekt wegen außerordentlicher Umstände, etwa einer Seuche, nicht genutzt werden kann. Das käme sozialen Einrichtungen sowie dem Kleingewerbe wie Kneipen, Kulturorte oder eigentümergeführten Einzelhandelsunternehmen zugute.

Zudem schlagen wir einen Solidarfonds vor, der Mieterinnen und Mieter sowie bestimmte betroffene Wohnungsunternehmen entlastet, insbesondere kommunale Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Anbieter. Für mindestens drei Monate sollen wegfallende Mietzahlungen kompensiert werden.

Sachsen kann hier vorbildhaft voran gehen und die Leerstelle füllen, die der Bund lässt. Bei profitorientierten Wohnungsunternehmen sind Überschüsse anzurechnen und Kompensationen nur insoweit akzeptabel, als dies zur Erfüllung von Verpflichtungen (Instandhaltung, Lohn- und Kapitalkosten) notwendig ist.

Neben Mieterhöhungen müssen Zwangsräumungen per Regierungserlass ausgesetzt werden. Sachsens Justizministerin kündigt das zwar an, Details sind aber offen. Zudem sollten die Kommunen leerstehenden Wohnraum nutzen dürfen, um zeitweilig Wohnungslose, Geflüchtete, Haftentlassene oder Frauen unterzubringen, die keinen Platz in einem Frauenhaus mehr finden. Sammelunterkünfte sollten möglichst aufgelöst, mindestens aber durch die Eröffnung weiterer Unterkünfte entlastet werden. Soziale Distanz und hygienische Standards sind sicherzustellen.“

Montag, der 23. März 2020: Verschärfte Ausgangsregeln in Sachsen + Bilder & Video des Tages

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