Der Sprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag für Klimaschutz und Mobilität, Marco Böhme, erklärt zu den heute in Kraft getretenen Änderungen der Straßenverkehrsordnung: „Das Bundesverkehrsministerium verbessert endlich die Situation von Radfahrern im Straßenverkehr. Vieles hätte schon vor Jahren umgesetzt werden müssen!“

„So dürfen Radlerinnen und Radlern erst jetzt nebeneinander auf dem Radschutzstreifen fahren – das ist in der Praxis völlig normal, war aber bis heute nicht geregelt. Auch dass erst jetzt der Überholabstand gesetzlich geregelt ist, ist eine Schande für den Bundesverkehrsminister. Bisher galt nur ,ausreichender Abstand’, was unkonkret ist und nur durch Rechtsprechung einigermaßen geregelt war.

Ebenso ist es verwunderlich, dass erst jetzt das Halten auf Radschutzstreifen verboten ist. Es ist eine der größten Gefahrenquellen für Fahrradfahrer, wenn diese ihre Spur verlassen und plötzlich auf den Fahrstreifen für den PKW/LKW-Verkehr wechseln müssen. Weiterhin ist es verwunderlich, dass nur LKW ab 3,5 Tonnen mit Schrittgeschwindigkeit an Kreuzungen rechts abbiegen sollen. In diesen Situationen passieren schließlich die meisten Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern.

Zu begrüßen ist jedoch, dass es ab sofort möglich ist, Personen mit dem Fahrrad zu befördern. Lange gab es Unklarheit, was zum Beispiel Velotaxis oder vor allem Lastenräder zum Beispiel zur Kinderbeförderung angeht. Jetzt könnte diese Beförderungsart Mode werden, ähnlich wie in Fahrradländern wie Dänemark oder die Beneluxstaaten. Dazu kann auch der neu geschaffene grüne Pfeil fürs Rechtsabbiegen mit dem Fahrrad beitragen, der längst an allen Ampeln hängen müsste.

Bei Thema Carsharing begrüßen wir die lang ersehnte Möglichkeit, Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken zu ermöglichen. So können mehr Menschen von dieser ökologischen gemeinschaftlichen Fahrzeugnutzung profitieren.“

Änderungen der Straßenverkehrsordnung

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