Mit der heute erlassenen Neufassung der Allgemeinverfügung zur Einstellung des Betriebs von Schulen und Kindertageseinrichtungen anlässlich der Corona-Pandemie können künftig neben Justizangehörigen auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare und rechtliche Betreuerinnen und Betreuer die Kindernotbetreuung in Anspruch nehmen, sofern sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind.

Justizministerin Katja Meier: »Ich habe mich in den letzten Wochen dafür eingesetzt, dass neben der Justiz auch die rechtsberatenden und vorsorgenden Berufe an der Kindernotbetreuung teilnehmen können. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare und die rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer sind unverzichtbare Bestandteile unseres Rechtsstaates und damit der essentiellen Versorgung unserer Bevölkerung mit grundrechtsrelevanten Dienstleistungen. Sie sichern den Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Recht, auch und gerade in Notzeiten wie diesen.«

Bisher stand die Inanspruchnahme der Kindernotbetreuung im Justizbereich nur dem Personal der Gerichte, Staatsanwaltschaften und dem Justizvollzug offen. Die vergangenen Wochen haben aber gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger Sachsens trotz oder gerade wegen der allgemeinen Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie einen hohen Bedarf an Rechtsberatung, Vorsorge und Betreuung haben.

Mit der Öffnung der Kindernotbetreuung für die Angehörigen der Rechtspflegeberufe können ab kommender Woche sämtliche dieser Rechtsdienstleistungen weiter uneingeschränkt von den Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen werden.

Stellt der Umgang mit der Sars-CoV-2-Ausbreitung nicht viel eher unser Verhältnis zu Alter und Tod infrage?

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