In allen Bundesländern gibt es derzeit Grundrechtseinschränkungen, die von den Landesregierungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vorgenommen wurden. Das betrifft unter anderem Rechte wie Freizügigkeit, Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit oder Berufsfreiheit.

Zur Diskussion über die Verlängerung von Maßnahmen nach dem 19. April erklärt der sächsische FDP-Bundestagsabgeordnete Torsten Herbst:

„Das schnelle Handeln der Regierungen auf Bundes- und Landesebene und der weitgehende Shutdown des öffentlichen Lebens zur unmittelbaren Gefahrenabwehr durch die Corona-Pandemie waren zweifellos richtig. Doch die veranlassten Beschränkungen greifen so tief in bürgerliche Freiheiten und individuelle Rechte ein, wie es in den vergangenen Jahrzehnten undenkbar war. Da wir auf längere Sicht mit dem Corona-Virus leben müssen, wäre es jetzt höchste Zeit, dass der Sächsische Landtag über die Grundrechtseinschränkungen öffentlich debattiert und entscheidet. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Grundrechtseingriffe müssen für die Zeit nach dem 19. April neu und mit aller Sorgfalt abgewogen werden.

Bei der Schwere der Eingriffe ist es für mich undenkbar, dass längerfristige Entscheidungen allein am Kabinettstisch oder durch einzelne Minister getroffen werden. Daher bedarf es einer anderen politischen Grundlage für Einschränkungen als nur die Rechtsverordnung der Staatsregierung. Auch in der jetzigen Zeit ist die freie Debatte mit der Abwägung aller unterschiedlichen Argumente nötig – und diese ist nur im Landtag möglich.

In der aktuellen Krise sollten wir zudem nicht vergessen: Verfassungsmäßige Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger genießen einen besonders hohen Schutz. Sie sind bewusst mit einer 2/3-Mehrheit im Parlament abgesichert. Nicht diejenigen müssen eine Begründung liefern, die diese Rechte verteidigen, sondern diejenigen, die sie einschränken wollen. Gerade in der Krise zeigt sich, ob Rechtsstaat und Demokratie ihre Bewährungsprobe bestehen.“

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