Seit Montag, dem 18. Mai 2020 beginnen die Kita- und Horteinrichtungen der Großen Kreisstadt Borna den Regelbetrieb zur Betreuung der Kinder wieder aufzunehmen. Aufgrund der besonderen Umstände müssen die Einrichtungen ein umfangreiches Konzept zum organisatorischen Ablauf bei der Wiedereröffnung erarbeiten.

Dabei sind sowohl hygienische als auch personelle Rahmenbedingungen einzuhalten. Es wird um Verständnis gebeten, dass diese Wiedereröffnung nur eingeschränkt zum „normalen“ Regelbetrieb erfolgen kann. In einigen Einrichtungen können die Vorgaben nur bei verkürzten Öffnungszeiten ga-rantiert werden.

Die Regelung für die Elternbeiträge wird für die städtischen Kitas und Horte wie folgt festge-legt: Für alle Kinder, die im Mai 2020 (unabhängig davon ob zur Notbetreuung oder ab 18.05. zur eingeschränkten Regelbetreuung) eine Betreuung in der Kita bzw. dem Hort in Anspruch nehmen, wird der Elternbeitrag für den Monat Mai fällig. Für Kinder, die erst ab dem 02. Juni 2020 in die eingeschränkte Betreuung kommen, ist der Elternbeitrag ab dem Monat Juni fällig.

Der Stadtrat tagt: Die Mai-Sitzung im Livestream und als Aufzeichnung

Der Stadtrat tagt: Die Mai-Sitzung im Livestream und als Aufzeichnung

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar