Dirk Panter, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag und finanzpolitischer Sprecher, und Simone Lang, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, am Mittwoch zu den Beschlüssen des Haushalts- und Finanzausschusses: „Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat heute weiteres Geld zur Abfederung der Corona-Pandemie bewilligt. Der Freistaat ist handlungsfähig und hat die gesamte Gesellschaft im Blick“, so Dirk Panter zu den Beschlüssen im Umfang von mehr als 700 Millionen Euro.

„Uns als SPD sind zwei Punkte besonders wichtig“, so Panter weiter. „Der Schutzschirm für die Kommunen ist jetzt Realität. Die Kommunen bekommen damit die ihnen zugesagte Unterstützung, mit  der sie unter anderem die Ausfälle bei der Gewerbesteuer abfedern können. In die Zuwendung eingeschlossen ist auch wie vereinbart die Übernahme der ausgefallenen Kita-Beiträge zu 50 Prozent.

Außerdem stellt der Freistaat Soforthilfe für soziale Vereine und Träge zur Verfügung, die dringend auf Unterstützung warten. Beide Maßnahmen sind wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land und kommen den Bürgerinnen und Bürgern direkt zugute.“

„Mit den heutigen Beschlüssen ist klar, dass wir bei den Corona-Hilfen die gesamte Gesellschaft im Blick haben. Es gibt Gelder auch für Studierende, Studierendenwerke, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Beschäftige der Werkstätten für Behinderte, Uni-Klinika, Weiterbildungseinrichtungen, gemeinnützige Träger im Bereich Umwelt und Landwirtschaft sowie für Corona-Forschungsvorhaben.

Wir werden in den kommenden Tagen weitere Gespräche innerhalb der Koalition führen, um die Hilfen weiterzuentwickeln und in ein Gesamtkonzept einzubetten“, stellte Panter in Aussicht.

„Soziale Organisationen sind eine zentrale Stütze unserer Demokratie. Die Menschen, die dort arbeiten, setzen sich täglich für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ein. Wir wollen ihre Arbeit über die Corona-Pandemie hinweg sichern. Daher bin ich froh, dass die Finanzpolitiker des Landtags heute dem Vorschlag des Sozialministeriums gefolgt sind und den Weg für eine Soforthilfe für soziale Vereine und Träger frei gemacht haben”, so Simone Lang.

„Nunmehr erhalten auch jene vom Sozialministerium geförderten sozialen Projekte und Organisationen eine Unterstützung, die weder unter das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz des Bundes fallen, noch von einem anderen Corona-Hilfsprogramm des Freistaats erfasst werden. Durch diesen Schutzschirm schließen wir eine Lücke.

Nun können unter anderem auch Kinder- und Jugenderholungszentren, Schullandheime, Jugendherbergen, Träger für Familienberatungen, Tierschutzvereine, Familienferien- und -bildungsstätten, Naturfreundehäuser sowie Freizeit- und Tagungshäuser einen Zuschuss beantragen”, erklärt Lang.

„All diese Projekte und Organisationen leiden wie viele andere Bereiche schmerzhaft unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Mit der Unterstützung wird den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren Arbeit eine Perspektive gegeben. Ohne sie würden viele gern genutzte Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien wegfallen. Die Hilfe ist unverzichtbar für das Miteinander und die Lebensqualität in unserem Land“, so Lang abschließend.

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