Mitte vergangener Woche hat die Bundesregierung einen einmaligen Corona-Bonus für Pflegekräfte beschlossen. Dazu sagt die Gesundheitspolitikerin der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages, Daniela Kuge: „Pflegekräfte leisten jeden Tag eine wichtige Arbeit, die unser aller Dank und Anerkennung verdient.“

„Dabei sind sie hohen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Das wurde im Verlauf der Corona-Pandemie besonders deutlich. Jetzt ist es an der Gesellschaft, Danke zu sagen! Daher ist ein Sonderbonus ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung, wenngleich er nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen oder der Träger gehen darf.“

„Beschäftige in der Pflege arbeiten nicht erst seit Corona an der Belastungsgrenze. Um das zu ändern, müssen sich die Arbeitsbedingungen verbessern und die Löhne steigen. Eine Vergütung bis zur Höhe des Tarifvertragsniveaus ist gesetzlich anerkannt. Nun müssen Wege gefunden werden, damit die angemessen höheren Löhne der Pflegenden nicht zu Lasten der Eigenanteile der Pflegebedürftigen gehen. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher muss das System vom Profitdruck entlastet werden“, so die CDU-Gesundheitspolitikerin.

Hintergrund:

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2020 einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem Pflegekräfte in der Altenpflege angesichts der großen Leistung und Belastung während der Corona-Pandemie eine einmalige Prämie von bis zu 1.500 EUR erhalten können. Von dieser Prämie sollen die Pflegekassen 1.000 Euro finanzieren, Länder und Arbeitgeber können aufstocken.

Ein Betrag von bis zu 1.500 Euro wäre dann für die Pflegekräfte steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei. Den Höchstbetrag sollen Vollzeitbeschäftigte erhalten. Für Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter von Servicegesellschaften soll eine gestaffelte Prämie gezahlt werden.

Altenpflegerinnen und -pfleger verdienen im Vergleich zu den Pflegekräften im Krankenhaus deutlich weniger. Bundesweit liegt ihr Einkommen unter dem jeweiligen landesspezifischen Bruttoentgelt aller Fachkräfte (Ost: -7 %, West: -10 %). Beschäftigte in der Altenpflege verdienen gegenüber allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Osten 16 % weniger.

Im Bundesvergleich sind sowohl Kranken- als auch Altenpflegekräfte in Sachsen am schlechtesten bezahlt. Altenpflegekräfte in Sachsen verdienen mit einem durchschnittlichen Brutto-Medianverdienst von 1.784 Euro beispielsweise etwa 1.000 Euro (-56 %) weniger als in Bayern oder Baden-Württemberg. Auch Tarifbindung zahlt sich im wahrsten Sinne des Wortes aus: Die Bruttojahresverdienste von Vollzeitbeschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen lagen im Jahr 2014 tarifgebunden bei 39.803 Euro, nicht tarifgebunden bei 23.856 Euro.

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