„Der Rechtsanspruch auf Betreuung wird nicht länger eingeschränkt. Somit haben alle Eltern einen Anspruch auf Betreuung ihrer Kinder in Kindergärten, Kinderkrippen und Horten.“ Dies ist der wohl wichtigste Satz von Minister Piwarz (CDU) bei der Verkündung der Öffnung der Kindergärten ab dem 18. Mai.

Gestützt von den Aussagen einer Ad-hoc Arbeitsgruppe des Ministeriums wird Phase 3, also der „eingeschränkte Regelbetrieb“ in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, verkündet. Basis dieser Entscheidung ist die Annahme, dass Kinder eine geringere Rolle im Pandemiegeschehen spielen. Ob sich diese gewagte Hypothese bestätigt, wird sich zeigen.

Strikt getrennte Gruppen mit konstanter personeller Zusammensetzung der Gruppen bei Kindern und Erzieherinnen sollen, neben den bekannten hygienischen Sicherheitsstandards, die entscheidenden Erfolgskomponenten des Konzeptes sein. Dem entgegen stehen die räumliche, finanzielle und personelle Situation in vielen Kindertageseinrichtungen vor Ort.

Hierzu findet man keine Aussagen des Ministers, ebenso wenig einen Verweis auf den durch die bundesweite AG Kita veröffentlichten gemeinsamen Rahmenprozess zur stufenweisen Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote. Dort hätte man Antworten zu den Fragen nach Hygiene, Einsatz des Personals und neuen pädagogischen Konzepten finden können.

„So bleibt allerdings (fast) alles beim Alten – übrigens auch der Betreuungsschlüssel, das Verhältnis von Fachkräften zur Anzahl der zu betreuenden Kinder. Die räumlichen Gegebenheiten in vielen Kitas ermöglichen oftmals keine Trennung der Gruppen“, kritisiert Detlef Heuke, Fachbereichsleiter für den Sozial- und Erziehungsdienst.

Die finanzielle Situation der Kommunen und Träger lässt es oft nicht zu, Hygieneartikel und Sicherheitskleidung in ausreichender Menge zu kaufen und die Erzieherinnen damit auszustatten.

„Eine bereits vor der Pandemie angespannte personelle Situation in vielen Einrichtungen wird mit dem notwendigen Schutz der älteren Kolleginnen durch deren Einstufung in eine Risikogruppe noch verschärft. Es wird demzufolge eine kaum lösbare Herausforderung, mit dem noch verbleibenden Beschäftigten den Anspruch auf konstante, kleine und getrennte Gruppen aufrecht zu erhalten“, vermutet der Gewerkschafter.

Die Verantwortung liegt bei den Kommunen und den Trägern. Sie werden mit den Problemen der Öffnung allein gelassen. Mit den Gefährdungen müssen die Erzieherinnen klarkommen.

Der Freistaat dagegen lässt sich ob seines Engagements von den Eltern feiern und sonnt sich im bundesweiten Überbietungsreigen der Öffnungen.

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