Franz Sodann, kulturpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, sagt zum aktuellen Antrag „Künstler/-innen und Kulturschaffende vor Armut in der Krise schützen: Grundeinkommen für Soloselbstständige und Kleinunternehmer/-innen!“ (Drucksache 7/2685): „Infolge der notwendigen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie müssen ganze Berufsgruppen seit Wochen auf sämtliche Einnahmen verzichten.“

„Viele Menschen wissen bis heute nicht, ab wann sie ihre künstlerische, gewerbliche oder wirtschaftliche Tätigkeit wieder aufnehmen und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Das betrifft vor allem Soloselbstständige sowie Kleinunternehmerinnen und -unternehmer, die derzeit nicht arbeitslos, aber persönlich weitestgehend einkommenslos sind.

Etwaige Einnahmen müssen sie vorrangig in den Erhalt ihres Unternehmens stecken. Betroffen sind Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende, Inhaberinnen und Inhaber von Reisebüros, Gastronominnen und Gastronomen, Dozentinnen und Dozenten, die Betreiberinnen und Betreiber von Verkaufsständen, Schaustellerinnen und Schausteller und viele weitere Selbstständige.

Um diese Menschen bei der Deckung ihrer Lebenshaltungskosten zu unterstützen, schlagen wir vor, auf Antrag ein Grundeinkommen in Höhe von 1.180 Euro monatlich aus Landesmitteln zu zahlen. Gewährt werden soll es für jeden Monat, in dem die Betroffenen aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie nicht in der Lage waren oder sind, durch Geschäftstätigkeit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.“

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