Die Sächsische Staatsregierung hat auf ihrer Klausurtagung in Meerane das Aufstellungsverfahren zum Doppelhaushalt 2021/2022 wieder aufgenommen. Wegen der COVID-19-Pandemie waren die Haushaltsberatungen im März 2020 zunächst ausgesetzt worden. Der Haushaltsentwurf soll noch in diesem Jahr dem Sächsischen Landtag vorgelegt werden.

Die Rahmenbedingungen für den kommenden Doppelhaushalt 2021/2022 haben sich durch die Folgen der COVID-19-Pandemie, aber auch durch absehbar zurückgehende EU-Fördermittel deutlich verändert. „Insgesamt stehen uns pro Jahr nach derzeitigem Stand Haushaltsmittel von rund 20,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Dabei müssen wir bedenken, dass wir die Steuerausfälle mit Schulden kompensieren“, so Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann. Daher sei ein Überprüfen der Ausgaben und das kluge Setzen von Prioritäten zwingend erforderlich.

„Ich appelliere hier an alle Fachressorts, langfristig und vor allem sorgfältig zu planen. Ab 2023 müssen wir die aufgenommenen Schulden tilgen. Das gilt es schon jetzt vorzubereiten“, betonte Vorjohann. Und man weiß noch längst nicht, wie schnell sich die konjunkturelle Lage und damit die Steuereinnahmen wieder erholen werden.

Das Kabinett hat sich deshalb auf seiner Klausur auf wesentliche Eckpfeiler für die Haushaltsaufstellung und weitere Verfahrensschritte verständigt. Nach der nächsten Steuerschätzung Anfang September 2020 wird eine weitere Haushaltsklausur stattfinden. Die Zahl der Personalstellen soll grundsätzlich nicht erhöht werden, von Ausnahmen in Schwerpunktbereichen abgesehen. Eine Nettotilgung erfolgt in den Jahren 2021 und 2022 nicht.

Handlungsfähig in dieser Größenordnung ist man nur, weil zügig nach Ausbruch der Pandemie bereits Anfang April 2020 ein Nachtragshaushalt verabschiedet und der Coronabewältigungsfonds Sachsen eingerichtet wurden. Dabei ist auch von der in der Sächsischen Verfassung verankerten Möglichkeit zur Aufnahme von Krediten in Notsituationen Gebrauch gemacht worden. „Mit dem Coronabewältigungsfonds können wir die absehbar drastischen Steuerausfälle kompensieren und die zusätzlichen Ausgaben für Maßnahmen zur Pandemiebewältigung finanzieren“, so Vorjohann. Aber auch hier gelte Augenmaß, denn es sei nur geliehenes Geld zu Lasten kommender Haushalte.

Bei der Ausgestaltung des neuen Doppelhaushalts wird die Staatsregierung auch darauf achten, die zahlreichen Maßnahmen und Programme des Bundes und der EU zielgerichtet für Sachsen zu nutzen und finanziell so zu ergänzen, dass sie für den Freistaat eine möglichst hohe Wirkung entfalten. „Ich bin optimistisch, dass jetzt alle an einem Strang ziehen und wir trotz des aktuell schwierigen Umfelds einen soliden und zugleich wirkungsvollen Doppelhaushalt aufstellen können“, sagte Vorjohann abschließend.

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