Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat am Samstag in Leipzig Connewitz eine Demobeobachtung durchgeführt. Neben zahlreichen Behinderungen der Berichterstattung kam es auch zu einem körperlichen Angriff auf ein Kamerateam des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Die dju äußert große Besorgnis über die Lage der Pressefreiheit und fordert ein konsequenteres Eingreifen der Polizei auf Grundlage des sächsischen Versammlungsgesetzes.
Am Samstag, den 17.01.2026, kam es zu mehreren Versammlungen mit unterschiedlicher Haltung zum Nahost-Konflikt im Leipziger Stadtteil Connewitz. Ziel der dju in ver.di mit der Demobeobachtung war, die Lage der Pressefreiheit und den Umgang der Polizei und der Versammlungsteilnehmer*innen mit den Presseangehörigen zu bewerten. Im Verlauf des Tages kam es zu gravierenden Vorfällen, welche die Berichterstattungsfreiheit erheblich einschränkten.
Bereits vor dem eigentlichen Beginn der pro-palästinensischen Versammlung am Connewitzer-Kreuz kam es gegen 13:45 Uhr zu einem körperlichen Angriff auf ein Drehteam des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Das Team hat sich gemeinsam mit einem eigenen Sicherheitsdienst in die Demonstration begeben, um von dort aus zu berichten. Dabei wurden sie von zwei Personen verfolgt und mittels Plakaten an der Berichterstattung gehindert. In der Folge schritt der Sicherheitsdienst ein, wobei es zu einem Handgemenge kam und einer der Security Mitarbeiter einen Schlag mit dem Ellenbogen ins Gesicht bekam.
„Es ist schier unglaublich, dass Teilnehmende einer öffentlichen Demonstration verhindern wollen, dass über sie berichtet wird. Dass Medienschaffende dabei auch noch so feige angegriffen werden, ist ein Skandal.“ so Lucas Munzke, stellvertretender Landesbezirksfachbereichsleiter im ver.di-Fachbereich A.
Das polizeiliche Vorgehen ist zudem in der Gesamtbewertung des Einsatzes als widersprüchlich zu bewerten. Zwar ist positiv herausgestochen, dass die Polizei an diesem Tag überwiegend kooperativ im Umgang mit der Presse war, jedoch bleibt Kritik im zu späten oder nicht konsequent genügenden Eingreifen bei Behinderungen in der Berichterstattung.
Kritisch hervorzuheben ist auch eine Identitätsfeststellung durch eine Berliner Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Polizei am Nachmittag, wo Journalist*innen in der dynamischen Einsatzlage in ihrer Arbeit behindert wurden. Dabei kam es zu leichten körperlichen Eingriffen gegen die Presse, ein Journalist ging sogar zu Boden.
Die oft ausgebliebene Konsequenz der Polizei, gegen pressefeindliches Verhalten von Demonstrierenden vorzugehen, verschärfte die Lage. Es kam im Bereich der pro-palästinensischen Demonstration zu massiven Behinderungen bei der Anfertigung von Aufnahmen durch die Presse. Demonstrierende haben unter Zuhilfenahme von Fahnen und Schals aktiv versucht, Videoaufnahmen zu blockieren.
„Im sächsischen Versammlungsgesetz findet sich in Paragraf 25 eindeutig wieder, dass die Behinderung von Presseangehörigen bei der Ausübung ihrer Arbeit eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Polizei schritt hier jedoch fatalerweise nicht ein.“ beschreibt Lucas Munzke die Lage.
Die dju in ver.di stellt klar, dass Journalist*innen grundgesetzlich geschützte Rechte ausüben. Angriffe, Bedrängungen und gezielte Behinderungen der Pressearbeit sind nicht zu rechtfertigen und dürfen weder von Demonstrierenden noch von den Sicherheitsbehörden geduldet werden. So muss die Pressefreiheit auch unter schwierigen und dynamischen Einsatzlagen durch die Polizei geschützt werden.
Um ein früheres, entschiedeneres und sichtbares Einschreiten der Polizei bei Behinderungen der Berichterstattung sowie eine konsequente Strafverfolgung bei Angriffen auf Medienschaffende zu fördern, wird die dju in ver.di in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen weiterhin den Dialog mit den Sicherheitsbehörden suchen.













Keine Kommentare bisher