Die Staatsregierung hat heute den Entwurf des Bildungsstärkungsgesetzes nach Anhörung zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Mit dem Gesetzentwurf werden gleich mehrere Rechtsgrundlagen geändert. „Ziel ist es, sowohl die frühkindliche als auch schulische Bildung zu stärken“, so Kultusminister Christian Piwarz. So soll mit dem Gesetzentwurf die Attraktivität des Erzieherberufes erhöht und auch der Bedarf an gut ausgebildeten pädagogischen Fachkräften in der frühkindlichen Bildung besser gedeckt werden.

„Die freien Schulträger bekommen ab dem Schuljahr 2020/2021 eine höhere staatliche Finanzzuweisung, wenn sie auf die Erhebung von Schulgeld gänzlich verzichten. Auszubildende im Erzieherberuf müssen dann kein Schulgeld mehr zahlen“, so der Kultusminister. Dazu wird die Erzieherausbildungszuweisungsverordnung entsprechend geändert.

Dem gleichen Ziel soll auch ein landesweites Fachkräftemonitoring für die frühkindliche Bildung dienen, welches in das Gesetz über Kindertageseinrichtungen aufgenommen wird. Der Gesetzentwurf soll dazu führen, dass die Träger von Kindertageseinrichtungen zusätzliche Daten erheben, um perspektivisch besser den Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern einschätzen zu können. Das Fachkräftemonitoring ist Teil der „Fachkräftestrategie frühkindliche Bildung 2030“.

Zudem sollen Assistenzkräfte nicht wie bisher nur im Bereich der Krippen, sondern auch in Kindergärten und Horten eingesetzt werden können. Das sichert nicht nur den Personalbedarf, sondern erleichtert auch den Aufbau von multiprofessionellen Teams.

Ähnliches ist auch für den schulischen Bereich vorgesehen. Schulassistenten werden künftig ausdrücklich als Landesbedienstete im Schulgesetz verankert. Das soll den Einsatz von Schulassistenten in Schulen fördern. Dabei wird diese neue Berufsgruppe auch gesetzlich näher definiert.

Zudem wird mit dem Gesetzentwurf die Bewertung der sozialen Kompetenzen von Schülern auf rechtssichere Füße gestellt. Vorangegangen waren kontroverse Rechtsauffassungen von Gerichten dazu, ob die Verordnungsermächtigung im Schulgesetz zur Bewertung von Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung ausreiche.

„Wir bleiben dabei, die Kopfnoten sind eine gute Rückmeldung für Schüler und Eltern. Näheres wird in den Schulordnungen geregelt.“ Mit einer vorgesehenen Änderung des Schulgesetzes besteht für die Vergabe von Kopfnoten nun Rechtssicherheit.

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