Die Kommunen und lokalen Akteure werden in der Strukturentwicklung der sächsischen Braunkohlereviere eine entscheidende Rolle spielen. In Böhlen (Landkreis Leipzig) begrüßte Staatsminister Thomas Schmidt gestern (17. September 2020) die Bürgermeister der Landkreise Leipzig und Nordsachsen. Er hatte die Bürgermeister eingeladen, um über den aktuellen Stand der Strukturentwicklung zu informieren und die Gemeinden einzubinden. Bereits in der vergangenen Woche fand eine entsprechende Konferenz im Lausitzer Revier statt.

„Die erfolgreiche Strukturentwicklung ist ein Gemeinschaftswerk – daher sollen die Regionen bei der Projektauswahl eine starke Mitsprache haben! Nach den beiden Konferenzen bin ich sehr optimistisch, dass wir den Strukturwandel gemeinsam positiv gestalten werden“, sagte Staatsminister Schmidt.

„Wenn wir an einem Strang ziehen und offen miteinander über die bestehenden Herausforderungen sprechen, dann können wir mit den enormen finanziellen Mitteln sehr viel erreichen. Wichtig ist, dass wir zusammen jetzt die ersten Erfahrungen in der Umsetzung sammeln und das Förderverfahren optimieren, damit das Geld zügig da ankommt, wo es gebraucht wird.“

Die Entscheidung über die Auswahl der zu fördernden Projekte liegt in der Hand von Begleitausschüssen – jeweils einem in den beiden sächsischen Kohlerevieren. Die Begleitausschüsse werden durch die Landkreise bzw. durch die Stadt Leipzig eingesetzt. Ziel ist es, ein transparentes und schlankes Verfahren zu schaffen, das den Landkreisen und Gemeinden weitgehenden Gestaltungsspielraum bietet, um den Strukturwandel in den Braunkohleregionen erfolgreich gestalten zu können.

Bei den Entscheidungen werden die Wirtschafts- und Sozialpartner in den Regionen, die fachlich betroffenen Ressorts der Staatsregierung und im Lausitzer Revier auch der Domowina – Bund Lausitzer Sorben einbezogen.

Hintergrund:

Mit dem Strukturstärkungsgesetz, dem Kohleausstiegsgesetz und der Bund-Länder-Vereinbarung liegen die gesetzlichen Grundlagen und Leitplanken vor, was und wie gefördert wird. Die Förderrichtlinie zum Sächsischen Strukturentwicklungsprogramm regelt insbesondere das Verfahren, nach dem entsprechende Projekte ausgewählt, bewilligt und finanziell unterstützt werden.

Am 1. September 2020 ist die „1. Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zum Sächsischen Strukturentwicklungsprogramm in den Braunkohlerevieren“ (1. RL – StEP Revier) in Kraft getreten. Förderanträge können die Kommunen bzw. deren Unternehmen stellen, also die Landkreise Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen und deren Gemeinden sowie die Stadt Leipzig.

Unterstützt wird die Suche nach geeigneten Projekten durch die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung (SAS). Sie steht Initiatoren von Projekten als Förderlotse und Programmberater zur Verfügung und hilft ihnen, ihre Projekte bis zur Antrags- und Umsetzungsreife zu bringen.

Donnerstag, der 17. September 2020: Abgespecktes Lichtfest und eine Entscheidung des EU-Parlaments

Donnerstag, der 17. September 2020: Abgespecktes Lichtfest und eine Entscheidung des EU-Parlaments

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar