In den letzten Wochen begannen die Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD über den Doppelhaushalt 2021/22 des Freistaats Sachsen. Durch die Corona-Pandemie und deren Folgen sind die Steuereinnahmen geringer ausgefallen als geplant. Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben einen gemeinsamen Forderungskatalog für den Doppelhaushalt aufgestellt [1].

Sie sprechen sich klar dagegen aus, wegen Steuerausfällen in der Bildung und speziell im Hochschulbereich zu kürzen. „Ganz grundsätzlich fordern wir die Abschaffung der Schuldenbremse in der sächsischen Verfassung und damit auch der Pflicht Kredite in 8 Jahren tilgen zu müssen. Das ist für uns die Grundlage, um dringend notwendige Investitionen auch für die sächsischen Hochschulen und die Berufsakademie zu beschließen“, erklären KSS und GEW gemeinsam.

Bereits mit dem Koalitionsvertrag sind viele haushaltsrelevante Entscheidungen für die Hochschulen und die Berufsakademie gefallen. „Der Koalitionsvertrag gilt weiterhin, auch trotz Corona. Deswegen muss die Staatsregierung mindestens die 800 Dauerstellen aus dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ absichern. Daueraufgaben brauchen endlich auch Dauerstellen, und das ohne zu hohes Lehrdeputat. Dazu benötigt es auch eine angepasste Hochschulentwicklungsplanung, die den Erhalt der Studierendenzahl und die Entfristung von Mitarbeiter*innen sichert“, betont Uschi Kruse, Vorsitzende der GEW Sachsen.

Durch eine Anfrage von Anna Gorskih, Fraktion Die Linke, wurde bekannt, dass lediglich 3,5 Millionen Euro der von den Hochschulen angemeldeten knapp 30 Millionen Euro coronabedingten Mehrbedarfs von der Staatsregierung ausgeglichen wurden. [2] „Wir brauchen bedarfsgerechte Ausgleichszahlungen für die Mehraufwendungen der Hochschulen durch Corona. Doch auch darüber hinaus muss das Grundbudget der Hochschulen massiv erhöht und dynamisiert werden. Der jahrelang bestehende Investitionsstau gehört abgebaut“, ergänzt Paul Senf, Sprecher der KSS.

Den Studierendenwerken kam und kommt in der Corona-Pandemie eine entscheidende Rolle zu. Mit Geldern aus den Nothilfefonds und der psychosozialen Beratung gaben sie den Studierenden die dringend nötige Unterstützung während der ersten Corona-Welle. „In der Corona-Krise mussten und konnten die Studierendenwerke mit großen Anstrengungen Studierende noch stärker als sonst unterstützen.

Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere in Krisenzeiten, braucht es keine Stagnation bei der Finanzierung, sondern Aufwuchs der Mittel und Ermöglichung von Investitionen. Für zusätzliche Beratungsangebote, Absicherung in finanziellen Notlagen und dringende Infrastrukturprojekte sind mehr Mittel des Landes notwendig“, erläutert Lukas Eichinger, ebenfalls Sprecher der KSS.

„Bei Bildung und Hochschulen zu investieren heißt in das Krisenmanagement von morgen zu investieren. Andersherum: Bei Kürzungen in diesem Bereichen laufen wir Gefahr, dass Hochschulen ihren inhärenten Aufgaben nicht mehr nachkommen können“, schließt Uschi Kruse von der GEW ab.

[1] https://www.kss-sachsen.de/doppelhaushalt
[2] http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=3690&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1

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