Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Pandemie den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung bis zum Jahresende verlängert. Aussetzen der Vermögensprüfung: Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2020 beginnen, werden auch weiterhin unter den erleichterten Bedingungen bearbeitet. Wer in diesem Zeitraum erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten 6 Monaten des Bewilligungszeitraumes behalten.

Übernahme der Kosten der Unterkunft

Wenn ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung vorliegt, erkennt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten als Bedarf in den ersten 6 Monaten des Bezugs an.

Regelung gilt teilweise auch für Weiterbewilligungsanträge

Diese Regelungen greifen auch für Weiterbewilligungsanträge von Kundinnen und Kunden, die bereits eine Erstbewilligung im vereinfachten Verfahren nach § 67 SGB II erhalten haben und bei denen der Weiterbewilligungszeitraum spätestens am 31. Dezember 2020 beginnt.

Erreichbarkeit des Jobcenters Leipzig

Erreichbar ist das Jobcenter Leipzig nach wie vor telefonisch über die Service Center-Hotline 0341 91310705 bzw. über 0341 91310540, per Email über die allgemeine Jobcenter Leipzig Mail-Adresse (jobcenter-leipzig@jobcenter-ge.de / oder verschlüsselt per DE-Mail über jobcenter-Leipzig@jobcenter-ge.de-mail.de), über die Team-Postfächer des jeweiligen Leistungs- oder Integrationsteams und natürlich auch ganz traditionell per Post oder über den Hausbriefkasten.

Vereinfachte Anträge im Rahmen des Sozialschutzpakets, Weiterbewilligungsanträge oder Veränderungsmitteilungen können ebenso nach wie vor online über unsere digitale Plattform www.jobcenter.digital abgegeben werden. Auch Unterlagen und einfache Nachrichten können über jobcenter.digital eingereicht bzw. versandt werden.

Die neue „Leipziger Zeitung“ Nr. 83: Zwischen Ich und Wir

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