Seit Jahren grassiert in Europa die Afrikanische Schweinepest (ASP). Nun hat sie nachweislich auch die sächsische Landesgrenze überschritten.

Keine Gefahr für Verbraucher

Auf den Menschen ist das Virus nicht übertragbar und deshalb ungefährlich. Das gilt auch für den Verzehr von Lebensmitteln, die aus infizierten Tieren hergestellt werden.

Um eine weitere Verbreitung des Erregers zu vermeiden und um den Hausschweinbestand zu schützen, sollten Verbraucher unbedingt einige wichtige Regeln beachten.

Der Erreger der afrikanischen Schweinepest kann über einen langen Zeitraum infektiös bleiben. Auch in Lebensmitteln, die aus infizierten Tieren hergestellt werden, kann die Ansteckungsgefahr für Tiere über Monate hinweg bestehen bleiben. Auf diese Weise kann sich der Erreger in zuvor ASP-freie Regionen verbreiten und zu Erkrankungen bei heimischen Schweinen und Wildschweinen führen.

„Lebensmittelabfälle tierischen Ursprungs, dazu zählen auch Abfälle vom Picknick oder anderer Wegzehrung, sollten daher grundsätzlich in geschlossenen Behältern entsorgt werden, damit sie für Wildschweine nicht erreichbar sind“, erklärt Uta Viertel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Rohes Fleisch hygienisch zubereiten

Wild- und Hausschweinefleisch kann eine Vielzahl von Krankheitserregern enthalten, von denen manche auf den Menschen übertragbar sind. „Bei rohem Tierfleisch sollten Verbraucher deshalb unbedingt grundlegende Hygieneregeln einhalten“, rät Viertel. „Dazu zählen neben der Einhaltung der Kühlkette und der Vermeidung einer Kreuzkontamination vor allem das richtige Erhitzen von Fleisch auf mindestens 70°C Kerntemperatur.“

Bei weiteren Fragen können Termine für eine persönliche, kostenlose Beratung unter der Telefonnummer 0341 – 696 2929 oder online vereinbart werden.

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