Über 1.700 Menschen haben in rund anderthalb Jahren am Telefon der Verbraucherzentrale Informationen zur „24-Stunden-Betreuung“ gesucht. So sorgten die Verbraucherschützer/-innen für bessere Aufklärung der Angehörigen, die eine Betreuungskraft für zu Hause zur Entlastung bei der Pflege suchten oder bereits beschäftigten.

Fazit: Es besteht große Unsicherheit, wie Verbraucher/-innen osteuropäische Betreuungskräfte fair beschäftigen können. Vermittlungsagenturen nutzen die Abhängigkeit der Pflegebedürftigen und der Betreuungskräfte aus und verdienen gut am grauen Pflegemarkt. „Pflegerechtsberatung wird dringend benötigt“, so die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) zusammenfassend.

„Häufig fragten uns Angehörige, wie man seriöse Vermittlungsagenturen erkennt und 24-Stunden-Kräfte legal für die Betreuung Pflegebedürftiger beschäftigen kann“ berichtet die Brandenburger Projektleiterin Sylwia Timm. Darüber hinaus erreichten die Experten viele Anfragen zur Prüfung der Verträge mit Vermittlungsagenturen. „In der Corona-Zeit kamen verstärkt Fragen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen für Betreuungskräfte hinzu“, so Timm.

Infotelefon gut angenommen

Das von März 2019 bis November 2020 geschaltete Info-Telefon diente der Information und Aufklärung der Verbraucher bei allen Fragenstellungen im Bereich der häuslichen 24-Staunden-Betreuung durch ausländische Betreuungskräfte. Dabei kamen rund 85 Prozent der über 1.700 Anrufe von Angehörigen. „Es riefen auch Menschen zu anderen Fragen aus dem Pflegerechtsbereich an, sei es zu Verträgen mit ambulanten Pflegediensten oder Preiserhöhungen im Pflegeheim“, so Timm.

Projektende bedeutet Wegfall der Infomöglichkeit

Das Angebot endet mit Projektabschluss zum 30. November 2020. „Wieder müssen wir eine etablierte Informationsmöglichkeit für die wachsende Gruppe der Pflegebedürftigen und deren Angehörige einstellen“, so VZB-Chef Christian A. Rumpke. Seit dem Jahr 2010 hat die Verbraucherzentrale Brandenburg insgesamt fünf wechselnde Projekte mit verschiedenen Schwerpunkten im Kontext Pflegerecht umgesetzt.

„Befristete Projekte helfen bei langfristigen Problemen, die demografiebedingt sogar in den kommenden Jahren zunehmen, nur bedingt weiter“, so der Chef der VZB. Daher fordert die VZB die Landespolitik auf, für die Schaffung einer institutionellen Pflegerechtsberatung einzutreten.

Defizite bei der 24-Stunden-Betreuung

Die im Projekt festgestellten Defizite zur 24-Stunden-Betreuung haben die beteiligten Verbraucherzentralen Berlin (Projektleitung), Brandenburg und NRW im Forderungspapier Projekt Grauer Pflegemarkt zusammengefasst.

Verbraucherpolitische Forderungen der Verbraucherzentrale Brandenburg

Die Institutionalisierung der Pflegerechtsberatung im Land ist eine von zwölf verbraucherpolitischen Forderungen der Verbraucherzentrale Brandenburg im Kontext der Legislaturperiode 2019-2024 in Brandenburg, nachzulesen im Internet unter:
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/wahl-2019/landespolitische-forderungen

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

Zum Projekt „Verbraucherschutz im ‚Grauen Pflegemarkt‘ stärken“

Im Rahmen des Projekts der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wird eine gezielte Untersuchung des Pflegemarkts im Bereich der sogenannten häuslichen „24-Stunden-Betreuung“ durchgeführt. Neben der rechtlichen Lage sollen tatsächliche Herausforderungen für Verbraucher erfasst werden. Das Projekt wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert und endet am 30. November 2020.

Leipziger Zeitung Nr. 85: Leben unter Corona-Bedingungen und die sehr philosophische Frage der Freiheit

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