Am morgigen Mittwoch beschließt der Deutsche Bundestag über den Entwurf der Bundesregierung eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Der sächsische FDP-Bundestagsabgeordnete Torsten Herbst kündigt seine Ablehnung des Gesetzentwurfs an und erklärt dazu: „Die Corona-Pandemie wird durch den gesamten Winter für unser Land enorm herausfordernd sein. Dennoch wissen wir heute deutlich mehr über die Verbreitung als zum Beginn der Krise im Frühjahr und wir können die Pandemie daher auch zielgerichteter bekämpfen.“

„Trotzdem will die Bundesregierung für sich und die Landesregierungen jetzt weitreichende Befugnisse übertragen lassen, massiv Grundrechte einschränken zu können, ohne dass die Parlamente in einzelne Maßnahmen konkret eingebunden sind. Eine solche Blanko-Ermächtigung ist absolut unverhältnismäßig und hebelt die Gewaltenteilung zwischen Regierung und Parlament faktisch aus. Ich werde daher die Verschärfung des Bevölkerungsschutzgesetzes morgen im Bundestag klar ablehnen.

Auch in Zeiten einer Pandemie können individuelle Verfassungsrechte wie Freizügigkeit oder Berufsfreiheit nicht einfach pauschal ausgehebelt werden. Jeder Grundrechtseingriff muss nach Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit abgewogen werden –  erst recht bei einer voraussichtlichen Dauer über mehrere Monate. Diese Debatten und entsprechenden Beschlüsse gehören sichtbar in unsere Parlamente, nicht in die Hinterzimmer von Kanzleramt, Bundesministerien oder Länderkabinetten.

Auch wenn der Gesetzentwurf in einigen Detailfragen des Bevölkerungsschutzes gute Ansätze bietet – die Kompetenzerweiterungen für die Exekutive gehen viel zu weit und sind verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Daran ändern auch die hektischen Reparaturversuche der schwarz-roten Koalition am ursprünglichen Regierungsentwurf nichts. Wenn die Bürgerinnen und Bürger weiterhin von einem ‘Corona-Notkabinett’ ohne echte Beteiligung von Parlament und Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen gestellt werden, schwindet die Akzeptanz der Schutzmaßnahmen. Letztlich werden dann Gerichte erneut die Fehler des Gesetzgebers ausbügeln müssen.

Wir müssen in Deutschland damit aufhören, in einer Art Weltuntergangsstimmung eine Pandemiebekämpfung mit der Schrotflinte zu betreiben. Das Prinzip ,Viel hilft viel’ schadet unserem Land enorm – sozial und wirtschaftlich. Es muss jetzt darum gehen, Kontakte freiwillig zu verringern, gefährdete Personengruppen besser zu schützen, Infektionen schneller festzustellen, Ausbruchscluster zu identifizieren und Infizierte ohne Zeitverzug in Quarantäne zu schicken. Wir brauchen gezielte und regional differenzierte Maßnahmen, die im Dialog mit der Wissenschaft, aber auch mit der Öffentlichkeit in demokratischen Verfahren beschlossen werden müssen.“

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