Mit Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung des Freistaates Sachsen am 2. November 2020 gelten landesweit einheitliche Regeln, die die in der städtischen Allgemeinverfügung formulierten Festlegungen größtenteils bestätigen bzw. verschärfen. Deshalb wird die Allgemeinverfügung über Beschränkungen im öffentlichen Raum vom 27.Oktober aufgehoben. Die Aufhebung tritt formell nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Nach einem drastischen Anstieg der Corona-Infektionen binnen weniger Tage hatte die Stadt Leipzig gemäß der sächsischen Corona-Schutzverordnung in der vergangenen Woche die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung verschärft und u. a. mit einer Allgemeinverfügung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für den Innenstadtbereich angeordnet.

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