Für Silvester und Neujahr liegen in Leipzig keine Versammlungsanmeldungen vor. Bis zum Ablauf der per Allgemeinverfügung festgelegten Frist waren gegenüber der zuständigen Versammlungsbehörde keine Demonstrationen am 31. Dezember bzw. 1. Januar gemäß SächsVersG angezeigt worden.

Laut der am 29. Dezember 2020 veröffentlichten Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig ist es zwischen 31. Dezember 2020, 0 Uhr, bis zum 1. Januar 2021, 6 Uhr, im Gebiet der Stadt Leipzig jedermann untersagt, öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel zu veranstalten oder daran teilzunehmen, welche nicht bis zum 30. Dezember 2020, 12 Uhr schriftlich angezeigt wurden.

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