306 neue Korruptionsverfahren wurden im Freistaat Sachsen im vergangenen Jahr 2019 verzeichnet. Das sind 285 mehr als noch im Jahr 2018. Nach Einschätzung der Polizei betrug der entstandene Schaden 459.878 Euro. Dass sind im Vergleich zu 2018 9.367 Euro weniger. Zielbereiche waren dabei Verwaltung und Wirtschaft.

Der Anteil der öffentlichen Verwaltung an den Delikten beläuft sich auf 50 Prozent, der Anteil der Wirtschaft liegt bei 40 Prozent. Im Bereich der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden hat die Korruption mit rund 7 Prozent den geringsten anteiligen Wert. Die Politik war kein Zielbereich.

Ursächlich für den starken Anstieg der Fallzahlen im Jahr 2019 ist ein Ermittlungsverfahren des LKA Sachsen gegen mehrere Beschuldigte wegen Bestechlichkeit, Bestechung, Anstiftung zur Bestechung, Urkundenfälschung und Falschbeurkundung im Amt. Eine Vielzahl von Fahrzeughaltern, Werkstattbetreibern und sonstige Personen aus der Automobilbranche begehrten bei den Beschuldigten die Erstellung von falschen Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen für Kraftfahrzeuge, ohne dass diese dem amtlich anerkannten Prüfer einer Prüforganisation tatsächlich vorgestellt wurden. In der Regel war dafür der jeweils doppelte Preis zu zahlen.

Die beiden Hauptvorteile, die sich die „Geber“ durch ihre korrupten Handlungen zumeist sichern möchten, sind die Erlangung von behördlichen Genehmigungen und von Aufträgen. Bei den Gebern waren Beschuldigte aus der Automobil-, Medizin-/Pharma- und Immobilienbranche vertreten. Die Nehmer kamen aus der Kommunal- und Landesverwaltung, Polizei und Justiz/JVA sowie der Medizin- und Wirtschaftsbranche.

Der sächsische Staatsminister des Innern, Prof. Dr. Roland Wöller: „Durch korruptes Verhalten wird die Volkswirtschaft und die Gesellschaft geschädigt. Durch Korruption werden öffentliche Gelder verschwendet und zum Nachteil der Allgemeinheit private Interessen durchgesetzt. Sie schadet allen und ist auch in der öffentlichen Verwaltung ein Thema. Dort untergräbt sie nicht nur das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit und Seriosität staatlicher Behörden sowie ihrer Bediensteten, sondern begünstigt auch die Bereicherung Einzelner auf Kosten der Allgemeinheit.“

Unter Korruption versteht man den Missbrauch einer amtlichen Funktion zur Erlangung eines persönlichen Vorteils. Auch eine entsprechende Handlung mit Vorteil für Dritte ist davon erfasst. Die Allgemeinheit erleidet hierbei einen mittelbaren oder unmittelbaren Schaden. Mit Korruption ist ebenfalls die Verleitung eines Amtsträgers zu einem solchen Missbrauch gemeint. Korruption ist in der Regel strafbar und zieht Sanktionen für den an der Korruption beteiligten Amtsträger nach sich.

Der seit dem Jahr 2003 jährlich stattfindende Welt-Anti-Korruptions-Tag der Vereinten Nationen wird am 9. Dezember begangen, mit dem Ziel, das Bewusstsein für Korruption und damit zusammenhängende Fragen zu verstärken, und die Menschen, die Korruption in ihren Gemeinden und Regierungen bekämpfen, aufzuzeigen.

Der Freistaat Sachsen wirkt Korruption entgegen. Die Regeln zur Bekämpfung der Korruption sind in den vergangenen Jahren verschärft worden. Seit 2015 ist die Landesrichtlinie Anti-Korruption gültig (VwV Anti-Korruption vom 11. Dezember 2015 (SächsABl. S. 1847), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 17. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 334)). Danach haben die Behörden eine Risikobewertung durchzuführen, an welchen Punkten sie für Korruption besonders anfällig sind, und die betroffenen Mitarbeiter darüber zu informieren.

Die Verfolgung und Aufklärung von Korruptionsstraftaten liegt in den Händen von Polizei und Staatsanwaltschaft. In den sächsischen Staatsministerien und in den nachgeordneten jeweiligen Geschäftsbereichen sind Ansprechpartner für Anti-Korruption bestellt, die mit ihren Hinweisen Korruptionsgefahren in den jeweiligen Ressorts eindämmen sollen und zugleich Ansprechpartner für die Bürger sind. Im Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) nimmt die Stabsstelle Innenrevision für das SMI unter anderem Aufgaben der Korruptionsprävention wahr.

Leipziger Zeitung Nr. 85: Leben unter Corona-Bedingungen und die sehr philosophische Frage der Freiheit

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