Die Einführung eines PlusBus- und TaktBus-Systems im Freistaat Sachsen ist eines der wichtigsten verkehrspolitischen Themen des sächsischen Verkehrsministeriums (SMWA). In der vergangenen Legislaturperiode ist es gelungen, dieses für die Nutzer attraktive Bussystem als bedeutendes Standbein des Öffentlichen Personennahverkehrs zu etablieren.

Seit der Einführung im Jahr 2019 hat sich Anpassungsbedarf ergeben, da im praktischen Betrieb wirtschaftliche und technische Fragen aufgetreten sind, welche nicht vorhersehbar waren – zum Beispiel bei den Abfahrtszeiten der Busse, welche nicht immer im vorgeschriebenen Takt abfahren können, da etwa Schnittstellen und Umstiege zu beachten sind.

Das SMWA und die Zweckverbände haben dafür jetzt eine Einigung erzielt. Dies betrifft zum einen die Mindestanzahl der erforderlichen Fahrten und zum anderen die erforderlichen Bedienzeiten. Die Anzahl der Mindestfahren, welche in der Finanzierungs-Verordnung für den ÖPNV (FinVO) pro Linie vorgeschrieben sind, sollen von 30 auf 26 (montags bis freitags) reduziert werden.

Der überwiegende Teil dieser Fahrten soll im Zeitfenster von 5 bis 21 Uhr angeboten werden. In den Randzeiten der Bedienung soll den Zweckverbänden ein Ermessensspielraum eingeräumt werden. Diese und darüber hinausführende Regelungen werden aktuell vom SMWA bzw. Landesamt für Straßenbau und Verkehr mit den Landräten bzw. den Zweckverbänden abgestimmt.

Ziel dieser Konkretisierungen ist, dass den Zweckverbänden so schnell wie möglich die Zuschüsse ausgezahlt werden können. Somit kann die kontinuierliche Fortführung von PlusBus- und TaktBus-Linien gesichert werden. Schon zu Beginn des kommenden Jahres wird es gemeinsam mit der kommunalen Ebene weitere Gesprächsrunden geben, wie die Kriterien einvernehmlich weiterentwickelt werden können.

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