Im Sinne der Sicherung der Daseinsfürsorge hatte der Freistaat mit Zustimmung des Sächsischen Landtages bereits Anfang Mai seinen Beteiligungen Unterstützung durch Mittel aus dem Coronabewältigungsfonds zugesagt. Die jetzige Auszahlung erfolgt im Vorgriff auf die seitens des Bundes im Rahmen des am 6. November 2020 durchgeführten Luftverkehrsgipfels angekündigte finanzielle Unterstützung der deutschen Flughäfen.
Seit Beginn der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen waren die beiden sächsischen Flughäfen ihrer Verantwortung nachgekommen und wurden »offen« gehalten. So konnten beispielsweise im Frühjahr Hilfsflüge mit Patienten aus Frankreich und Italien oder mit medizinischer Ausstattung landen. Auch als zentrale Orte für Corona-Tests haben die Flughäfen eine wichtige Rolle gespielt.
Die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft ohne entsprechende Einnahmen wird mindestens in diesem Jahr zu nicht unerheblichen Verlusten innerhalb der Unternehmensgruppe Mitteldeutsche Flughafen AG führen. Durch die seitens der EU-Kommission genehmigte Bundesrahmenregelung »Flugplätze« ist es möglich, die im Zeitraum vom 4. März 2020 bis 30. Juni 2020 entstandenen coronabedingten Verluste auszugleichen.
Die übrigen Aktionäre der Mitteldeutschen Flughafen AG beabsichtigen sich ebenfalls anteilig an der Finanzierung zu beteiligen.