Heute fanden Ausschuss-Sondersitzungen zur geplanten neuen Corona-Schutzverordnung für Sachsen statt. Die Linksfraktion hatte eingefordert, dem Sozialministerium schriftlich Änderungswünsche mitteilen zu können. Die gesundheitspolitische Sprecherin Susanne Schaper erklärt: „Sachsens Krankenhäuser sind am Limit und schlagen Alarm: Wenn weiterhin so viele Covid-Erkrankte kommen, können schon sehr bald nicht mehr alle Patientinnen und Patienten angemessen versorgt werden.“

„Dann müssten Ärztinnen und Ärzte entscheiden, wem sie noch helfen können und wem nicht. Diese Gefahr betrifft nicht nur Corona-Infizierte, sondern beispielsweise auch Menschen mit Schlaganfällen, Herzinfarkten oder Knochenbrüchen. Es ist unverantwortlich, dass die Regierung so lange mit Verschärfungen gewartet und Hoffnung auf Lockerungen zu Weihnachten gemacht hat.

Wir hätten auch vom Ministerpräsidenten erwartet, dass er weitaus früher deutlich widerspricht. Mit Blick aufs Pflegepersonal sind Kretschmer und seine Regierung der unterlassenen Hilfeleistung schuldig, nicht nur weil der Pflegebonus so spät und nur bei so wenigen ankommt.

Deshalb sind harte, aber eben auch sinnvolle Regeln unvermeidlich. Wir alle müssen dazu beitragen, dass das medizinische Personal entlastet wird. Wir sehen aber Änderungsbedarf an der Verordnung, denn die Regeln müssen nachvollziehbar und verhältnismäßig sein. Deshalb regen wir an, den Gesang in Kirchen klar zu untersagen und dortige Zusammenkünfte der Kirchen und Religionsgemeinschaften auf die Religionsausübung zu beschränken.

Fürs Einkaufen sollte keine 15-Kilometer-Regel gelten, sondern eine klare Beschränkung auf den eigenen Landkreis beziehungsweise die eigene kreisfreie Stadt. Eine generelle Ausgangssperre als absolute Ausnahme sollte es in Gebieten geben, die einen lnzidenzwert von mindestens 200 aufweisen. Ausnahmen von der Sperre sollte es auch für Zusammenkünfte des Landtages und kommunaler Gremien sowie für den Tierauslauf und sportliche Betätigung als Einzelsport geben.

Die Kita- und Hort-Notbetreuung muss ausgeweitet werden – auf Alleinerziehende sowie auf Beschäftigte in den folgenden Bereichen: Familienhilfe, Reparatur-, Schlüssel-, Heizungs-, Sanitär- und sonstige Klempnernotdienste, Notdienste zur Schadstoffmittelbeseitigung, Rechtsanwälte, Bank- und Postwesen, Wach- und Sicherheitsdienste und Bestattungsunternehmen.

 Wir dürfen aber nicht nur über die Regeln an sich nachdenken, sondern müssen auch auf diejenigen schauen, die darunter leiden. Das größte Problem bleibt, dass die Staatsregierung die sozialen Folgen der Maßnahmen weiterhin kaum abfedert. Das gereicht nicht nur vielen Soloselbstständigen und dem kleinen Einzelhandel zum Nachteil.

Die Bundeshilfen erreichen viele Einzelhändlerinnen und Einzelhändler nicht – wieder lässt man die Kleinen hängen, während Konzerne großzügig unterstützt werden. So notwendig der aktuelle Lockdown ist, so katastrophal sind seine Folgen für viele, vor allem kleine private Einzelhändler. Viele haben ihre Rücklagen bereits im Frühjahrslockdown aufgebraucht. Es geht nicht nur um ein verpasstes Weihnachtsgeschäft, sondern um die Frage, wer im Februar überhaupt noch am Markt ist.

Nicht nur die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen steht auf dem Spiel, sondern die Zukunft der Innenstädte. Schon wenige Insolvenzen können eine Lawine lostreten. Hier sind konkrete Hilfspakete zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder zur Übernahme von Fixkosten wie Ladenmieten nötig, nötigenfalls auch aus Landesmitteln. Und zwar sofort!

Gleichzeitig ist immer noch keine Vermögensabgabe zum sozialen Ausgleich der Krisenlasten in Sicht. Schon jetzt ist aber klar, dass die hohen Kosten der Krisenbewältigung am Ende bezahlt werden müssen – aus unserer Sicht keinesfalls von Menschen, die eh schon wenig Geld haben.

Ob diese Änderungen vorgenommen werden, hängt weiterhin vom guten Willen der Staatsregierung ab. Deshalb fordern wir zur Absicherung echter Parlamentsbeteiligung einen Zustimmungsvorbehalt des Landtages zu den Corona-Schutzverordnungen. Über unseren diesbezüglichen Gesetzentwurf entscheidet der Landtag in der kommenden Woche.“

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