Zur Ablehnung des Linken Entwurfs für ein „Infektionsschutz-Beteiligungsgesetz“ (Drucksache 7/2259) gestern im Landtag erklärt der Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Rico Gebhardt: „Ein aktuelles Beispiel zeigt, wie wichtig ein Zustimmungsvorbehalt des Landtages für die Corona-Schutzverordnungen wäre. Angehört zu werden heißt nicht mitbestimmen zu können.“

„So hatten wir in der Ausschuss-Sondersitzung in der letzten Woche darauf gedrungen, die derzeit leider arg geforderten Bestatterinnen und Bestatter für systemrelevant zu erklären und die Notbetreuung für sie zu öffnen. Die Staatsregierung hat sich das Recht herausgenommen, diesen sinnvollen Hinweis zunächst zu ignorieren. Unser Lob für den Umstand, dass sie dem Landtag zuletzt ihre Verordnungsentwürfe vorab geschickt hat, wird somit arg geschmälert.

Die Regierung darf bei der Pandemiebekämpfung und leider notwendigen Grundrechtseinschränkungen nicht länger am Parlament vorbei handeln. Keine Corona-Schutzverordnung soll erlassen, geändert oder aufgehoben werden, ohne dass der Landtag seine Zustimmung gibt – vorab oder kurzfristig im Nachgang. Das ist das Ziel unseres bereits im Mai vorgelegten Infektionsschutzbeteiligungsgesetzes. Dessen Ablehnung ist kein gutes Zeichen, zumal die aktuelle Verordnung massiv in die Grund- und Freiheitsrechte eingreift, erstmals sogar mit Ausgangssperren.

Meine Fraktion und ich bleiben dabei, dass der Gesundheitsschutz oberste Priorität hat und wir Leben retten müssen. Die Bevölkerung wird aber nur dann mitziehen, wenn die Eindämmungsmaßnahmen und Grundrechtseingriffe verhältnismäßig und nachvollziehbar sind. Auch deshalb brauchen wir die Debatte im Landtag, der die Regierung kontrolliert und Raum zum kritischen Meinungsaustausch bietet.

Wir können nicht jedes Mal darauf hoffen, dass Staatsregierung oder Koalition Lust haben, das Parlament einzubeziehen. Nötig ist eine klare gesetzliche Grundlage. Ich rufe die Koalition auf, ihre Haltung zu überdenken und ein Infektionsschutz-Beteiligungsgesetz zu ermöglichen.“

Mittwoch, der 16. Dezember 2020: Stadtrat digital und Krankenhäuser am Limit

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