Nach Aufhebung des Drei-Kilometer-Sperrbezirks vor gut einer Woche hat das Landratsamt Nordsachsen heute (31.01.21) auch die Aufhebung des Zehn-Kilometer-Beobachtungsgebiets um die beiden Geflügelpest-Ausbruchsorte im benachbarten Landkreis Leipzig verfügt.

„Seit der amtlichen Feststellung der Geflügelpest am 26. Dezember 2020 in Mutzschen sowie am 30. Dezember 2020 im Grimmaer Ortsteil Roda wurden im Beobachtungsgebiet keine weiteren Befunde des hochpathogenen aviären Influenzavirus des Subtyps H5 bei Wildvögeln oder Nutzgeflügel nachgewiesen“, sagt die Leiterin des nordsächsischen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramts, Dr. Barbara Lemm.

„Nach Auslaufen der bestehenden Fristen sowie Erfüllung der Vorgaben gemäß Geflügelpest-Verordnung sind die angeordneten Schutzmaßnahmen für das Beobachtungsgebiet daher aufzuheben.“ Die entsprechende Allgemeinverfügung werde auf der Internetseite, im Amtsblatt und in den Schaukästen an allen Verwaltungsstandorten des Landratsamtes öffentlich bekannt gemacht.

Die Amtstierärztin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Allgemeinverfügung des Landkreises Nordsachsen vom 6. Januar 2021 zur risikoorientierten Stallpflicht unverändert in Kraft bleibt. „Sämtliches Geflügel in den Risikogebieten ist weiterhin in geschlossenen Ställen oder geeigneten Schutzvorrichtungen zu halten“, so Dr. Lemm.

Das sächsische Sozialministerium hatte alle zuständigen örtlichen Behörden im Freistaat aufgefordert, ihre Risikogebiete zu definieren und entsprechende Schutzmaßnahmen anzuordnen.

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