Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt der Stadt Leipzig ordnet per Allgemeinverfügung (AGV) im Leipziger Amtsblatt (Samstag, 16. Januar) ab Sonntag, 17. Januar, die Aufstallung von Geflügel in den Risikogebieten rund um den Kulkwitzer See, den Cospudener See und den Zwenkauer See an.

Zu beachten ist, dass das Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung gehalten wird, die nach oben und zur Seite gegen das Eindringen von Wildvögeln abgedeckt und gesichert ist. Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln nur genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimetern aufweisen.

Die AGV betrifft Hausgeflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse. Laufvögel sind von der Anordnung ausgenommen. Basierend auf den Risikobewertungen des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat das Veterinäramt die Stadtteile Hartmannsdorf-Knautnaundorf, Knautkleeberg-Knauthain, Miltitz sowie die Bereiche von Grünau nahe dem Kulkwitzer See mit erhöhter Gefahr für das gehaltene Geflügel identifiziert.

Diese liegen in unmittelbarer Nähe zu bekannten Rast- und Sammelplätzen von Wasser- und Watvögeln, welche das Virus übertragen. Die betroffenen und dem Veterinäramt bekannten Tierhalter wurden bereits zu Wochenbeginn informiert.

In Sachsen wurde die Geflügelpest bisher am 25. Dezember und am 30. Dezember 2020 in Hausgeflügelhaltungen nahe Wermsdorf nachgewiesen. Sofern in Leipzig Nachweise von Geflügelpest erfolgen sollten, ist es möglich, dass die Risikogebiete angepasst werden müssen.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar