Das Landratsamt Nordsachsen hat heute (22.01.21) seine Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes nach Ausbruch der Geflügelpest im benachbarten Landkreis Leipzig wieder aufgehoben.

„Da kein neuer Fall aufgetreten ist, sind nach Auslaufen der bestehenden Fristen und Erfüllung der Vorgaben gemäß Geflügelpest-Verordnung alle angeordneten Schutzmaßnahmen für den Sperrbezirk per Allgemeinverfügung aufzuheben“, begründet Dr. Barbara Lemm, Leiterin des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramts.

Die Allgemeinverfügungen zur Stallpflicht in Risikogebieten und zur Festlegung eines Beobachtungsgebietes gelten zunächst unverändert fort.

Das Amt hatte am 26. Dezember 2020 die Einrichtung eines Sperrbezirkes in einem Umkreis von drei Kilometern um einen Gänsebestand in Mutzschen aufgrund der amtlichen Feststellung der Geflügelpest festgelegt und entsprechende Schutzmaßnahmen angeordnet.

Aufgrund der erneuten amtlichen Feststellung von Geflügelpest am 30. Dezember 2020 im Ortsteil Roda der Stadt Grimma wurde der Sperrbezirk noch einmal angepasst und per Allgemeinverfügung auf der Internetseite, im Amtsblatt und in den Schaukästen an den Verwaltungsstandorten des Landratsamtes öffentlich bekannt gemacht.

Seither wurden im Sperrbezirk keine weiteren Befunde des hochpathogenen aviären Influenzavirus des Subtyps H5 bei Wildvögeln oder Nutzgeflügel nachgewiesen.

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