Die Richtlinie „Corona-Soforthilfe Chancengleichheit“ des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung wird bis zum 30. April 2021 verlängert. Darauf macht die Gleichstellungsbeauftragte im Landratsamt Nordsachsen, Carola Koch, aufmerksam.

Antragsberechtigt sind Vereine und freie Träger, deren Ziel die Förderung der Chancengleichheit und die Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt ist. Zuwendungen können zur Bewältigung von finanziellen Engpässen infolge der Corona-Pandemie beantragt werden.

Anträge sind bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen. Die Richtlinie und das Antragsformular stehen unter www.lds.sachsen.de → Förderportal → Gleichstellung.

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