Vor dem Hintergrund der Entscheidung in Baden-Württemberg hat der Leipziger FDP-Kandidat zur Bundestagswahl, René Hobusch, den Freistaat aufgefordert, die sachsenweiten nächtlichen Ausgangsperren aufzuheben.

„Unisono ist es sachsenweit verboten, ab 22 Uhr das Haus zu verlassen. Das, obwohl sich das Infektionsgeschehen sehr differenziert darstellt. Spätestens mit der nächsten Corona-Schutzverordnung ab kommender Woche muss diese Regelung fallen, sollen hierüber nicht erst wie bei dem Eilantrag aus Tübingen die Gerichte entscheiden. Die Landesregierung hat jetzt die Chance dazu, dem zuvorzukommen“, so der Jurist.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte eine ähnliche landesweite Regelung aufgehoben, weil sie angesichts der Infektionslage nicht mehr verhältnismäßig war. Statt dessen hatte das Gericht differenzierte und regional unterschiedliche Regelungen gefordert.

„Auch in Sachsen haben wir eine weite Spreizung und mittlerweile in einigen Regionen Inzidenzen von deutlich unter 100. Dresden und Leipzig liegen unter 70, Chemnitz sogar bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 60. Dagegen liegen einige Landkreise noch deutlich über 150. Daher muss die landesweite Regelung aufgehoben und zu regionalen Regelungen zurückgekehrt werden“, so Hobusch abschließend.

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