In dem von der Landesdirektion Sachsen (LDS) durchgeführten Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle läuft gegenwärtig das Anhörungsverfahren. Dafür lagen die Ausbaupläne vom 16. November bis zum 15. Dezember 2020 in siebzehn Städten und Gemeinden öffentlich aus.

Parallel standen und stehen die Unterlagen im Internet auf der Seite der LDS digital zur Verfügung. Noch bis zum 15. Februar 2021 können Betroffene ihre Einwendungen gegen das Ausbauvorhaben bei der LDS vorbringen.

Bei der Bekanntmachung der Auslegung der Planungen sowie der Einwendungsfrist auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen kam es leider zu einem Zahlendreher bei der Angabe der Postleitzahl der Leipziger Dienststelle der Landesdirektion. Es wurde die Befürchtung geäußert, dieser Zahlendreher könnte zur Folge haben, dass Einwendungen als »nicht zustellbar« an die Einwender zurückgesandt wurden oder noch zurückgesendet werden.

Bisher sind der Landesdirektion Sachsen keine Fälle bekannt geworden, in denen Einwendungen durch die Post mit dem Vermerk „nicht zustellbar“ an die Einwender zurückgingen. Unter den derzeit rund 700 Einwendungen, die bisher bei der LDS eingegangen sind, befinden sich auch mehrere mit dem Zahlendreher in der Postleitzahl – auch solche, die mit Einschreiben versandt wurden.

Es ist daher davon auszugehen, dass auch die mit fehlerhafter Postleitzahl adressierten Einwendungen bei der Landesdirektion Sachsen eingegangen sind bzw. noch eingehen werden.

Wenn Bürgerinnen und Bürger ihre Einwendung gegen den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle wegen einer fehlerhaften Postleitzahl dennoch als nicht zustellbar zurückerhalten, werden sie gebeten, diese erneut an die Landesdirektion Sachsen zu senden. Die korrekte Adresse lautet:

Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Leipzig
Braustraße 2
04107 Leipzig

Die Einwendung sollte dann möglichst noch innerhalb der bis zum 15. Februar 2021 laufenden Einwendungsfrist an die Landesdirektion Sachsen gesandt werden. Sollte die erneute Übersendung der Einwendung erst später möglich sein, wird empfholen, dieser den Unzustellbarkeitsvermerk der ursprünglichen Postsendung beizufügen.

Die Landesdirektion Sachsen bittet die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, eventuell entstandene Irritationen und Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

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